Oberhalb dieser Grenze übernimmt die IKK classic Ihre Kosten für alle Zuzahlungen zum Beispiel für Praxisgebühren, Arznei- und Heilmittel. Bewahren Sie alle Belege und Quittungen für Zuzahlungen daher gut auf und reichen Sie diese am Jahresende in ihrer Geschäftsstelle ein.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahlungen zu Fahrkosten. Auch die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.
Regelung für schwerwiegend chronisch Kranke
Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 Prozent der Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang vor Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:
Berechnung der Bruttoeinnahmen
Um die tatsächlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, zum Beispiel auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen.
Davon werden Freibeträge abgezogen. Im Jahr 2012 betragen sie 4.725 (4.725) Euro für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und 7.008 (7.008) Euro für jedes Kind. Bei Alleinerziehenden beträgt der Freibetrag für das erste Kind ebenfalls 7.008 (7.008) Euro. Die Grenze von 2 bzw. 1 Prozent der Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.
Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre Zuzahlungen bequem und schnell berechnen.