Arbeitnehmer: Der monatliche Beitrag ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Er steigt weder mit Ihrem Alter, noch erhöht er sich um Risikozuschläge. Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 1. Juli 2009 bei 14,9 Prozent.
Der Beitragssatz bezieht sich prozentual auf Ihr monatliches Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mit Inkrafttreten der Pflegereform zum 1. Juli 2008 setzen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung wie folgt zusammen: Wer Kinder hat, zahlt 1,95 Prozent vom Bruttolohn, wer kinderlos ist 2,2 Prozent.
Selbstständige: Ihr Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob und ab wann Sie Krankengeld bekommen möchten – gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Ihr besonderer Vorteil: Ihre Familienmitglieder sind bei der IKK in der Kranken- und Pflegeversicherung.