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| Datum: | 09. Februar 2012 - 17:05 Uhr |
| Krankenversicherung (allgemein) | 15,50% |
|---|---|
| Krankenversicherung (ermäßigt, der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Zusatzbeitrag con 0,9% ist bereits enthalten.) | 14,90% |
| Rentenversicherung | 19,90% |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00% |
| Pflegeversicherung | 1,95% |
| Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose | 0,25% |
Arbeitnehmer: Der monatliche Beitrag ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Er steigt weder mit Ihrem Alter, noch erhöht er sich um Risikozuschläge. Der allgemeine Beitragssatz beträgt ab 1.1.2011 15,5 Prozent.
Der Beitragssatz bezieht sich prozentual auf Ihr monatliches Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge zur Pflegeversicherung setzen sich wie folgt zusammen: Wer Kinder hat, zahlt 1,95 Prozent vom Bruttolohn, wer kinderlos ist 2,2 Prozent.
Selbstständige: Ihr Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft hängt von Ihrem Einkommen ab und davon, ob und ab wann Sie Krankengeld bekommen möchten – gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Ihr besonderer Vorteil: Ihre Familienmitglieder sind bei der IKK in der Kranken- und Pflegeversicherung.