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Datum: 09. September 2010 - 13:53 Uhr

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Beitragsbemessungsgrenze

Der Beitrag zur Sozialversicherung wird danach bemessen, wie viel Sie verdienen. Jedoch steigt er nicht unendlich, sondern höchstens bis zu den jährlich neu festgesetzten Grenzbeträgen. Diese werden als Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnet. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind für das Jahr 2010 aus monatlich maximal 3.750 Euro zu berechnen.