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Junge Frau, die lachend auf einer grünen Wiese liegt

Mitglied werden > Freiwillige Versicherung

Freiwillige Mitgliedschaft

Wer kann freiwilliges Mitglied werden?

Sie sind selbstständig tätig oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze und möchten nicht auf die soziale Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung verzichten?

Dann können Sie als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung der Versicherungspflicht Ihre Mitgliedschaft grundsätzlich freiwillig bei der IKK classic fortsetzen. Natürlich können Sie auch freiwilliges Mitglied der IKK classic werden, wenn Sie  bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bereits freiwillig versichert sind und dort Ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt haben, z.B. weil Ihre Kasse die Erhebung eines Zusatzbeitrags angekündigt hat. 

Die rechtlichen Voraussetzungen

Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung ist, dass unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung von

  • mindestens 12 Monaten bestanden hat
  • oder in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.

Bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss der Beitritt zur freiwilligen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht beantragt werden. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung, unabhängig vom Tag der Antragstellung.

Wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausscheiden, weil Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten hat und das Jahresgehalt auch die in dem darauf folgenden Jahr gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 49.950 EUR) übersteigt, gilt folgende Regelung: Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse endet, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach einem entsprechenden Hinweis Ihrer Krankenkasse den Austritt erklären. Ansonsten wird die bisherige Pflichtversicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt.

Wir beraten Sie gerne!

Als gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen die IKK viele Vorteile. Zum Beispiel sind Ihre Angehörigen kostenlos mitversichert und profitieren vom umfassenden Versicherungsschutz und unseren zahlreichen Extras.

Sie haben Fragen zum Kassenwechsel und zu Ihrem Versicherungsschutz bei der IKK? Oder Sie haben sich bereits entschieden, Mitglied der IKK classic zu werden? Der Wechsel ist denkbar einfach. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann rufen wir Sie zurück. Unsere Kundenberater nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Fragen und Antworten zum Wechsel zur IKK

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