Versicherungspflichtige können Mitglieder der IKK werden. Selbstverständlich ist Ihr nicht berufstätiger Ehepartner kostenlos mitversichert – das garantiert der IKK-Familienservice.
Ihre Kinder sind in der IKK beitragsfrei mitversichert bis sie eine Ausbildung beginnen bzw. berufstätig werden. Für nicht erwerbstätige Kinder gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres familienversichert. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, bieten wir die Freiwillige Mitgliedschaft an.
Hier erfahren Sie mehr zur Krankenversicherung für Studenten.






