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Datum: 30. Juli 2010 - 11:49 Uhr

Chamäleon auf einem Ast, welches sich "IKK-blau" färbt

Mitglied werden > So werden Sie Mitglied

Jetzt zur IKK classic wechseln

Profitieren auch Sie von der IKK-Mitgliedschaft: Der Wechsel zur IKK classic ist denkbar einfach. Vergessen Sie komplizierte Telefonate oder aufwändigen Papierkram - wir übernehmen das für Sie.

Ob Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Praktikanten oder Rentner - jeder hat die Möglichkeit, sich bei der IKK classic zu versichern. Und so einfach geht's:

1. Mitgliedserklärung ausfüllen

Die Mitgliedserklärung können Sie hier downloaden oder bei der IKK anfordern.

Rufen Sie uns an - kostenfrei unter 0800 455 1111 - oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann rufen wir Sie zurück.

2. Mitgliedschaft kündigen

Sie können bei Ihrer bisherigen Krankenkasse zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen.

  • Einzige Voraussetzung: Sie müssen dort seit mindestens 18 Monaten versichert sein ("Bindungsfrist"). 
  • Wenn Ihre bisherige Krankenkasse plötzlich einen Zusatzbeitrag erhebt, gilt diese 18-monatige Bindung nicht. In diesem Fall haben Sie zwei Monate lang ein Sonderkündigungsrecht.
  • Haben Sie sich bei Ihrer bisherigen Kasse für einen Wahltarif entschieden, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. In diesem Fall müssen Sie insgesamt drei Jahre lang bei der bisherigen Krankenkasse bleiben. Danach ist der Weg frei für Ihre Mitgliedschaft bei der IKK classic.
  • Nutzen Sie einfach das Formular zur Kündigung bzw. das Formular zur Kündigung wegen Zusatzbeitrag.

Übrigens: Ihre Krankenkasse muss spätestens einen Monat vor der ersten Fälligkeit bekannnt geben, dass sie einen Zusatzbeitrag erhebt und Sie auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

Beispiel I

Herr Mustermann ist seit mehr als 18 Monaten Mitglied der Krankenkasse X und möchte zur IKK wechseln. Am 19. Februar 2010 kündigt er deshalb die Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall am 30. April 2010 (19. Februar + zwei volle Kalendermonate). Herr Mustermann wird zum 1. Mai 2010 IKK-Mitglied. 

Beispiel II

Frau Musterfrau ist erst seit 1. Juli 2009 Mitglieder der Krankenkasse Y. Diese Kasse erhebt ab 1. Februar 2010 einen Zusatzbeitrag, deshalb möchte Frau Musterfrau zur IKK wechseln. Wegen des Zusatzbeitrags hat sie ein Sonderkündigungsrecht und kann die Kasse wechseln, obwohl sie keine 18 Monate lang dort versichert war. Sie kündigt am 14. Februar ihre Mitgliedschaft und kann ab 1. Mai 2010 IKK-Mitglied werden. 

 

3. Bestätigung losschicken

Von Ihrer alten Krankenkasse wird Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigt. Dieses Schreiben reichen Sie einfach an die IKK weiter. Das ist alles!

Sobald der IKK die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse vorliegt, stellt sie Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus und schickt sie an Ihren Arbeitgeber.

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Fragen und Antworten zum Krankenkassenwechsel?

Hier finden Sie Antworten auf häufig häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenwechsel.

Fragen zum Kassenwechsel und zu Ihrem Versicherungsschutz bei der IKK beantworten Ihnen natürlich auch unsere Kundenberater gern. Rufen Sie uns an - kostenfrei unter 0800 455 1111 - oder schreiben Sie uns eine E-Mail, dann rufen wir Sie zurück.

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