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Selbstverwaltung

Selbstverwaltung bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben verantwortlich mitwirken. So ist es in vielen Lebensbereichen unserer Gesellschaft, z. B. in Kommunen, selbstverständlich, dass die Menschen ihre Angelegenheiten weitgehend eigenständig regeln.

Der Staat steckt durch Gesetze einen Handlungsrahmen ab und die Betroffenen verwalten innerhalb dieses Rahmens ihre Angelegenheiten selbst. Dafür wählen sie Vertreterinnen und Vertreter aus ihren eigenen Reihen, die ihren Alltagsproblemen nahe stehen und nützliche Erfahrungen einbringen können. Das verringert die Gefahr praxisfremder Planungen und Entscheidungen. Einer der wichtigsten selbstverwalteten Bereiche ist die Sozialversicherung.

Demokratisch legitimiert werden die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung durch die Sozialwahlen. Aus ihnen geht bei den gesetzlichen Krankenkassen – und damit auch bei der IKK classic – der Verwaltungsrat hervor. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt.

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