Die IKK classic ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er geht aus den Sozialwahlen hervor, die alle sechs Jahre stattfinden. Somit ist der Verwaltungsrat das Parlament der IKK classic.
Der Verwaltungsrat der IKK classic hat 28 Mitglieder. Sie arbeiten ehrenamtlich und vertreten die Versicherten und die Arbeitgeber. Ihre unterschiedliche regionale Herkunft entspricht der Vielfalt der Mitglieder der IKK classic als bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse. Die Verwaltungsratsmitglieder sind in der Regel selbst bei der IKK classic versichert und kennen daher "ihre Kasse" aus eigenem Erleben.
Der Verwaltungsrat der IKK classic als Krankenkasse ist zugleich der Verwaltungsrat der IKK-Pflegekasse classic.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus und fassen wichtige Beschlüsse für die IKK classic. Der Verwaltungsrat legt die Grundzüge der Unternehmenspolitik fest und trifft alle Entscheidungen, die für die IKK classic von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dem Verwaltungsrat obliegt es, den Haushaltsplan festzustellen, und er ist zuständig für Änderungen der Satzung. Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder des Vorstandes.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind in der Regel öffentlich und werden durch Aushang in den Geschäftsstellen bekannt gemacht. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, sofern es z. B. um personelle Angelegenheiten der IKK classic oder geheimhaltungsbedürftige Beratungsthemen geht.
E-Mail an den Verwaltungsrat:
selbstverwaltung
ikk-classic
de


