Die Landesbeiräte unterstützen den Verwaltungsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben und wirken darauf hin, dass regionale Interessen bei Entscheidungen ausreichend berücksichtigt werden. Sie beraten den Verwaltungsrat durch die Vermittlung von Erfahrungen und Erwartungen aus dem politischen Leben sowie aus Handwerk, Arbeitswelt und Wirtschaft. Den Landesbeiräten obliegt in diesen Fragen ein Vorschlags- und Antragsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat.


