Menschen mit Handicap: Wie Inklusion im Handwerk gelingt

Fachkräfte werden überall gesucht – gerade im Handwerk. Dennoch machen einige Handwerksbetriebe um eine Personengruppe manchmal einen Bogen: Menschen mit Handicap. Behinderte Menschen sind jedoch nicht zwangsläufig arbeitsunfähig.

Im Gegenteil: Bei vielen Menschen mit Behinderung ist die Leistungsfähigkeit viel größer, als man es vermutet. Oft sehnen sie sich nach einem Arbeitsplatz, der ihren Interessen und Neigungen entspricht. Davon können Handwerksbetriebe profitieren – wirtschaftlich und sozial.

Noch ein, zwei gekonnte Bewegungen mit der Schere und der Kurzhaarschnitt sitzt. Oder doch noch nicht? Bevor Melissa Ruiz-Lopez ihrer Kundin den Handspiegel reicht, will sie sichergehen, dass ihre Arbeit perfekt ist. Dafür fährt sie mit ihren Fingerspitzen behutsam an beiden Ohrmuscheln entlang und sucht akribisch nach Stellen, die sie beim Schneiden vergessen hat. Sie tastet Millimeter um Millimeter ab. Diese zusätzlichen Handgriffe sind für die Arbeit der 23-Jährigen im Friseursalon CC-Cut wichtig – denn die Friseurgesellin hat eine 70-prozentige Behinderung. Betroffen sind ihre Ohren, aber auch die Augen. Ihr Chef Carsten Ciemer, Inhaber des Salons, sagt später am Tag: "Melissa ist ein Diamant, den wir weiter schleifen."

Inklusion im Handwerk

In Deutschland leben rund zehn Millionen behinderte Menschen, darunter sind knapp 7,6 Millionen Schwerbehinderte. Wann ein Mensch als behindert gilt, ist im Neunten Sozialgesetzbuch definiert. Dort heißt es: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Diese sehr weit gefasste Definition zeigt: Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Und mehr noch: Nicht jede Behinderung bedeutet zwangsläufig eine Funktionseinschränkung in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit. Menschen mit Handicap haben häufig eine hohe Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Soziale und berufliche Teilhabe

"Häufig besteht das Vorurteil: Behinderung gleich Leistungsminderung", sagt Caroline Rigo, Referatsleiterin Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Dabei, so Rigo, könnten Arbeitnehmer mit Behinderung, die entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten eingesetzt würden, für ihre Arbeitgeber und den gesamten Betrieb nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht ein Gewinn sein.

Häufig besteht das Vorurteil: Behinderung gleich Leistungsminderung.
Caroline Rigo

Inklusion heißt der Prozess, von dem ZDH-Expertin Rigo spricht, und der weit über die Integration von Menschen mit Behinderung hinausgeht. Bei der Inklusion geht es nicht nur darum, behinderte Menschen einzubinden. Die Grundidee von Inklusion ist laut der UN-Behindertenrechtskonvention, dass alle nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung zu gewährleisten. In der Folge hat sich nicht der Mensch mit Behinderung anzupassen. Das gesellschaftliche Leben muss angepasst werden, damit alle in gleichem Maße daran teilhaben können: privat, sozial und eben auch beruflich.

Unterstützung für Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen

  • Um das Handwerk für Beschäftigte mit Behinderung zu öffnen, unterstützt der Staat Arbeitgeber in vielfältiger Weise: Ab einem Grad von 50 Prozent Schwerbehinderung greifen Fördermaßnahmen.

  • Arbeiten auf Probe

    Diese Möglichkeit ist für Handwerksbetriebe, die zunächst einmal testen wollen, ob dieser Weg für sie der richtige ist, gut geeignet. Denn bietet ein Betrieb einem behinderten Menschen einen Probe-Arbeitsvertrag an, werden die Personalkosten drei Monate lang komplett übernommen. Dadurch wird zum einen die Chance des Arbeitnehmers erhöht, in ein festes Arbeitsverhältnis zu gelangen, zum anderen werden die Bedenken des Arbeitgebers häufig komplett zerstreut.
    Ein Probe-Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber dem Integrationsamt innerhalb von vier Tagen melden. Nur so können in der wichtigen Startphase einer Beschäftigung alle Möglichkeiten der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben ausgeschöpft werden. Die gleiche Frist gilt für die Beendigung der Probe-Anstellung.

  • Eingliederungszuschuss

    Stellt ein Handwerksbetrieb einen behinderten und arbeitssuchend gemeldeten Menschen ein, zahlt die Agentur für Arbeit bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Eingliederungszuschuss. Der Zeitraum beträgt mindestens 12 Monate. In begründeten Fällen unterstützt die Arbeitsagentur Betriebe auch 24 Monate. Der Zuschuss kann bei älteren Arbeitnehmern (über 55 Jahre) bis zu 60 Monate gewährt werden. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann der Zuschuss sogar bis zu 96 Monate geleistet werden.

  • Behindertengerechte Ausstattung

    Der Arbeitsplatz eines behinderten Menschen erfordert eine Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht oder erleichtert wird. Dafür können Arbeitgeber vom Staat einen Zuschuss oder ein günstiges Darlehen erhalten. So benötigt ein sehbehinderter Mensch beispielsweise einen großen Monitor bzw. eine große Computer-Tastatur. Oder ein gehörloser Mensch ist auf ein spezielles Bildtelefon oder eine Lichtsignal-Anlage an einer Maschine, die er bedient, angewiesen. 

    Weitere wichtige Informationen
  • Unterstützung für Gründer und Azubis

    Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben, können für maximal zwei schwerbehinderte Mitarbeiter bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts bekommen, und dies für maximal 12 Monate. Auch wer einen schwerbehinderten Menschen ausbildet, kann einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, und zwar in Höhe von bis zu 80 Prozent, einschließlich des Arbeitgeber-Anteils für Sozialversicherungen. Übernimmt der Ausbildungsbetrieb nach Abschluss der Ausbildung den Mitarbeiter mit Handicap, steht ihm ein Jahr lang 70 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss zu. In allen Fällen gilt: Anlaufstellen sind die Integrationsämter bzw. die örtlichen Arbeitsagenturen.

  • Unterstützung von Inklusionsberatern

    In vielen Handwerkskammern gibt es zudem sogenannte Inklusionsberater, die Handwerksbetriebe beim Thema Inklusion unterstützen. Etwa dabei, Fördermittel zu beantragen. Dies ist noch häufig ein aufwendiger und langwieriger Prozess.

Oft sind es fehlende Informationen, die Betriebe davon abhalten, Menschen mit Behinderung zu beschäftigten.
Caroline Rigo

Meistens fehlt vor allem eines: die Aufklärung. So hat der ZDH gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Industrie und Handwerkskammertag (DIHK) die Initiative "Inklusion gelingt" ins Leben gerufen. Die dazugehörige Internetplattform inklusion-gelingt.de wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ins Leben gerufen. "Oft sind es fehlende Informationen, die Betriebe davon abhalten, Menschen mit Behinderung zu beschäftigten", sagt ZDH-Expertin Rigo. Und sie sagt auch: "Es gibt inzwischen beeindruckende Beispiele, bei denen die Inklusion von Menschen mit Behinderung gelingt."

Glückliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im Friseursalon CC-Cut ist Melissa Ruiz-Lopez' akribische Suche nach Stellen, die sie beim Schneiden vergessen hat, abgeschlossen. Ihr Fazit: Der Kurzhaarschnitt sitzt einwandfrei. "Melissa hat die nötige Fingerfertigkeit", sagt ihr Chef Carsten Ciemer. Zudem besitze sie eine enorme Konzentrationsfähigkeit. Ciemer erzählt, er habe das Potenzial seiner Angestellten schon während ihres ersten Praktikums erkannt. Aber er hatte anfangs noch Zweifel, ob diese zarte Frau mit einer Körpergröße von gerade mal 1,50 Meter für die körperlichen Anstrengungen, vor allem das stundenlange Stehen, gemacht war. Überzeugt habe ihn am Ende die Beharrlichkeit seiner Angestellten, die eines Tages einfach mit einer Tauglichkeitsbescheinigung für den Friseurberuf vor der Tür stand.

Als Melissa dann ihre Ausbildung startete, sei es für alle erst einmal eine Herausforderung gewesen: Wie viel können wir ihr zutrauen? Was kann sie genau sehen, was hören? „Als wir uns dann in ihre Situation hineinversetzt haben, lief es plötzlich“, erklärt Ciemer. Um den gemeinsamen Arbeitsalltag leichter zu machen, wurde zum Beispiel ein Frequenztelefon angeschafft, und für Melissa gab es zusätzliche Pausen.

Heute, sagt Ciemer, hätten er und alle Kollegen viel über die Themen Behinderung und Inklusion gelernt. Und dieser Lernprozess ging weit über den Friseurbetrieb hinaus. So war Melissa die erste, die als Schwerbehinderte den Prüfungsausschuss durchlief. Auch ging es darum, Melissas Arbeitsvertrag auszugestalten oder sich um diverse Zuschüsse zu kümmern.

Und er habe in keinster Weise bereut, Melissa eingestellt zu haben. Im Gegenteil! So wurde 2017 Carsten Ciemer mit dem „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ ausgezeichnet. Darauf ausruhen will sich der Obermeister der Friseurinnung Schwalm-Eder allerdings nicht: „Es gibt noch viel zu tun.“ Das reicht von generellen Zielen, wie das Vorbereiten des Prüfungsausschusses auf behinderte Azubis, bis hin zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Melissa.

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