IKK classic informiert über elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Änderung zum 1. Januar 2023 bringt neue Verpflichtungen für Arbeitgeber. Videoclip, Infoblatt und Onlineseminar vermitteln wichtigste Inhalte der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – will der Gesetzgeber Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlasten und den Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen reduzieren. Aktuell erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, eine Ausfertigung muss an die Krankenkasse und eine an den Arbeitgeber geschickt werden. In Zukunft übermittelt die Arztpraxis die eAU direkt nach dem Arztbesuch über das elektronische Meldeverfahren an die jeweilige Krankenkasse. Dieses Vorgehen ist bereits seit Oktober 2021 möglich, sofern die Arztpraxis bereits am elektronischen Meldeverfahren teilnimmt.

Arbeitgeber in der Pflicht

Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Arbeitnehmer zwar weiterhin bei ihrem Arbeitgeber krankmelden, aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr einreichen. Diese erhält der Arbeitgeber zukünftig nur noch auf elektronische Anfrage bei der jeweiligen Krankenkasse. Liegt für den betreffenden Arbeitnehmer eine eAU vor, erhält der Arbeitgeber Informationen zum Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und erfährt, wann die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt festgestellt wurde und ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt. Liegen keine AU-Zeiten vor, bekommt der Arbeitgeber eine entsprechende Rückmeldung.

Gut zu wissen

Grundsätzlich ist die Anzahl der eAU-Abfragen durch den Arbeitgeber nicht begrenzt. Bei der Abfrage müssen sich Arbeitgeber jedoch konkret auf einen Mitarbeitenden beziehen. Pauschale Abfragen darf die Krankenkasse nicht bearbeiten. Zudem kann ein AU-Zeitraum innerhalb von 14 Tagen nur einmal abgefragt werden. Arbeitgeber sollten die eAU also erst abfragen, wenn diese auch bei der Krankenkasse vorliegen kann und beispielsweise Karenztage einberechnen. Liegen zum Zeitpunkt der Abfrage keine AU-Daten vor, gibt die Krankenkasse eine Zwischenmeldung. Bei einem nachträglichen Eingang innerhalb von 14 Tagen werden die Daten dann automatisch an den Arbeitgeber übermittelt.

Bearbeitungszeit und Karenztage beachten

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden drei Karenztage, muss der Mitarbeiter erst am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt. Die eAU kann in diesem Fall frühestens am fünften Tag der Arbeitsunfähigkeit abgefragt werden, da diese nach dem Arztbesuch erst noch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt werden muss. Bestehen keine Karenztage, liegt die eAU bereits am zweiten Kalendertag bei der zuständigen Krankenkasse vor.

Wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, z.B. Privatärzte oder Ärzte im Ausland, kann keine eAU-Auskunft erfolgen. Aus dem elektronischen Verfahren ausgeschlossen sind darüber hinaus privat krankenversicherte Arbeitnehmer sowie Minijobs in Privathaushalten. Ebenso können Zeiten für Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen nicht mithilfe der eAU abgefragt werden.

Pilotprojekt für Vorreiter

Bei der IKK classic können Unternehmen, die technisch dazu in der Lage sind, bereits seit dem 1. Januar 2022 die AU-Daten elektronisch abrufen.

Informationsangebot der IKK classic

Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Umstieg auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) möglichst leicht zu machen, stellt die IKK classic ein umfangreiches Informationsangebot bereit. Arbeitnehmer finden auf der Webseite www.ikk-classic.de neben allgemeinen Informationen zur Krankmeldung auch einen Videoclip, in dem die eAU erklärt wird. Für Unternehmen stellt die IKK classic im Firmenkundenbereich eine Info-Seite mit Videoclip und Infoblatt zum Download bereit. Darüber hinaus findet am 11. Oktober 2022 um 11:00 Uhr ein 90-minütiges Onlineseminar rund um die eAU statt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmer nach ihrer Anmeldung auf www.ikk-classic.de/seminare.

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