Neue Zusatzleistung: Erstattung von Phytopharmaka

Auch viele pflanzliche Erkältungsmittel werden bezahlt

Die IKK classic hat ihre Liste von erstattungsfähigen alternativen Arzneimitteln für Versicherte ab 12 Jahren erweitert. Neben ärztlich verordneten und apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie und Anthroposophie sowie Schüssler-Salzen erstattet die Krankenkasse seit 1. Januar 2022 auch Präparate der Phytotherapie. Dazu zählen auch viele pflanzliche Erkältungsmittel. Voraussetzung ist, dass diese Phytopharmaka von einem berechtigten Arzt auf Privatrezept verordnet werden und apothekenpflichtig sind.

Im Rahmen der Zusatzleistungen werden die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe von der IKK classic erstattet. Für alle alternativen Arzneimittel insgesamt werden maximal 50,00 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person übernommen. Für die Erstattung müssen Versicherte lediglich die Verordnung und die Apothekenrechnung einreichen.

Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen, werden die Kosten direkt über die eGK abgerechnet. Es erfolgt in diesen Fällen eine Verordnung auf Kassenrezept.

Was ist Phytotherapie?
Bei der Phytotherapie werden Krankheiten mit Zubereitungen aus Heilpflanzen behandelt. Zu den Präparaten der Phytotherapie können Heilpflanzentees gehören, aber auch Bäder, Umschläge, Inhalationen und Wickel sowie genauso Kapseln, Tabletten, Tropfen und Zäpfchen aus Pflanzenextrakten. Vor allem bei der Behandlung nicht akut bedrohlicher Erkrankungen und bei chronischen Gesundheitsstörungen können phytotherapeutische Präparate eine wirksame und nebenwirkungsarme Alternative oder Ergänzung zu synthetischen Mitteln oder sogar Mittel der Wahl sein.

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