Frankfurt, 02.08.2021 – Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben die Antragsfrist für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wegen der anhaltenden Corona-Pandemie verlängert. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.08.2021 einen Förderantrag stellen. Mit der Pauschalförderung werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten finanziell unterstützt.
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen liegen allen im letzten Jahr geförderten Selbsthilfegruppen und -organisationen bereits vor. Für den Fall, dass die Antragsunterlagen für 2021 noch nicht vorhanden sind, die letzte Förderung 2019 stattfand oder Fördermittel erstmalig beantragt werden, können diese ebenso wie das dazugehörende Begleitheft auf der neu gestalteten Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden. Den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, der die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V regelt, befindet sich auch auf der Homepage. Anträge auf pauschale Förderung können damit noch bis 31.08.2021 an die folgende Adresse geschickt werden:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg