IKK classic unterstützt die regionale Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen können Fördermittel beantragen – Antragsfrist für Pauschalförderung endet am 31. März 2023

Wiesbaden, 19.01.2023 – Gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen aus dem Kreis Bergstraße können auch in diesem Jahr bei der IKK classic Fördergelder beantragen. „Gemeinsam stark sein – das ist der Grundgedanke der Selbsthilfe. Mit ihrem Beitrag zur Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen und psychosozialen Problemen ist sie ein fester Bestandteil unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Wir unterstützen diese wichtige Arbeit und stellen Fördermittel bereit“, sagt Claudia Brück, Gesundheitsmanagerin der IKK classic.

Das Gesamtbudget der IKK classic für die regionale Selbsthilfeförderung in Hessen beträgt für das Jahr 2023 rund 382.000, es wird in eine Pauschal- und eine Projektförderung aufgeteilt:

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung wird einmal im Jahr für Büromaterialien, Raummiete oder wiederkehrende Veranstaltungen wie Vorträge oder Seminare gewährt. Die Antragsfrist für die Pauschalförderung endet am 31. März 2023. Anträge können über www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de gestellt werden.

Individuelle Projektförderung

Mit der krankenkassenindividuellen Projektförderung unterstützt die IKK classic regionale Projekte von Selbsthilfegruppen, wie zum Beispiel Informationstage oder besondere Kursangebote. „Wir hoffen, dass wir in diesem Jahr wieder viele Selbsthilfe-Projekte unterstützen können. Damit der Förderantrag rechtzeitig bearbeitet und genehmigt werden kann, sollte er mindestens drei bis vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden“, erklärt Claudia Brück.

Anträge auf regionale Projektförderung können das ganze Jahr über bei Claudia Brück gestellt werden:

E-Mail claudia.brueck@ikk-classic.de, Tel. 0611 7377 455041.

Weitere Informationen finden sich auch im Internet unter www.ikk-classic.de/selbsthilfe.

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