Masern sind alles andere als eine „harmlose Kinderkrankheit“, Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden 2018 über 12.300 Fälle gemeldet, in Deutschland waren es im gleichen Jahr laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts 677 Fälle, im Jahr 2019 dann 591.
Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich – im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Hirnhautentzündung. „Den besten Schutz vor Masern bietet eine Masern-Impfung, die für einen lebenslange Immunität sorgt“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic. „Leider sind in Köln 2019 acht Menschen an Masern erkrankt, im Jahr davor waren es sogar 148. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch, dass die vom Robert-Koch-Institut empfohlene Impfquote von 95 Prozent, die für die Ausrottung der Krankheit nötig ist, in Deutschland nicht erreicht wird“.
Am 1. März 2020 tritt deshalb das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit will die Politik Kindergarten- und Schulkinder vor der Krankheit schützen. Konkret: Ab diesem Zeitpunkt müssen Kinder ab einem Jahr gegen Masern geimpft sein, wenn sie in einen Kindergarten, zu einer Tagesmutter oder in eine Schule kommen. Das Gesetz sieht dabei auch Geldbußen vor. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Buße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann, nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch ausgeschlossen werden. „Der Nachweis kann durch einen Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei einer früheren Masernerkrankung durch ein Attest des Arztes erfolgen. Kinder, die bereits einen Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen, wenn sie die Masern nicht bereits hatten“, so Michael Lobscheid. Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen.