Weniger Anträge auf Kinderkrankengeld als im Vorjahr


Die IKK classic in Sachsen registrierte im 1. Quartal 2021 ein Drittel weniger Anträge als im Vorjahreszeitraum.

(Dresden, 08.04.2021). Die Einführung des pandemiebedingten Kinderkrankengeldes Anfang des Jahres hat im 1. Quartal 2021 laut Datenauswertung der IKK classic in Sachsen nicht zu einer verstärkten Nutzung dieser Lohnersatzleistung geführt.

Bei der IKK classic in Sachsen sanken die Antragszahlen im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 33,1 Prozent. Bundesweit registrierte die Krankenkasse einen Antragsrückgang um 21,1 Prozent. Die IKK classic betreut deutschlandweit rund 3,1 Millionen Versicherte, davon über 422.000 mit Wohnort in Sachsen.

Vom 1. Januar 2021 bis Ende März wurden bei der IKK in Sachsen insgesamt 9.393 Anträge auf Kinderpflegekrankengeld eingereicht. Das sind ein Drittel weniger Anträge als im Vorjahreszeitraum. Gut jeder zweite Antrag (54,1 Prozent) wurde im Zusammenhang mit den coronabedingten Einschränkungen bei Schulbesuch und Kinderbetreuungsangeboten eingereicht. 45,9 Prozent der Anträge erfolgten aufgrund einer Erkrankung des Kindes. Das Kinderkrankengeld  wurde im 1. Quartal von den Eltern durchschnittlich für insgesamt 5,3 Tage in Anspruch genommen. Mütter stellten knapp 60 Prozent aller Anträge.

„Wir sehen einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit den erweiterten Ansprüchen auf Kinderkrankengeld“, sagt Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen. „Die Belastungen für Familien sind unter den anhaltenden Pandemiebedingungen enorm.  Aus diesem Grund können Eltern den Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld bei der IKK schnell und unbürokratisch geltend machen.“

 

Hintergrund

Seit dem 5. Januar 2021 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind. Sind mehr als zwei Kinder im Laufe des Jahres 2021 zu betreuen, gilt eine Obergrenze von maximal 45 Tagen je Elternteil bzw. 90 Tagen bei Alleinerziehenden. Neu ist auch, dass ein Anspruch besteht, wenn ein Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Hier finden Sie alle Informationen zum Kinderkrankengeld zusammengefasst.

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