Pflegeentlastungsbetrag wird kaum abgerufen

1.500 Euro im Jahr möglich; Übertragung bis Juni 2021 möglich

Pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause durch Angehörige oder durch Pflegedienste versorgt werden, steht eine Unterstützung von 125 Euro im Monat zu. Von den 6700 bei der IKK classic in Thüringen versicherten Pflegebedürftigen, mit Anspruch auf Entlastungsleistungen, haben in diesem Jahr nur 2560 Versicherte (38 Prozent) den sogenannten Pflegeentlastungsbetrag abgerufen. Das berichtet die IKK classic nach einer aktuellen Auswertung.

Der Pflegeentlastungsbetrag kann monatlich ausgegeben werden, zum Beispiel, wenn einmal in der Woche jemand zur Unterstützung kommt. Man kann aber auch größere Beträge auf einmal erhalten – zum Beispiel

für eine Tages- oder Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige erhalten pro Jahr insgesamt 1.500 Euro. „Wird diese Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Corona-bedingt wurde diese Frist für Beträge aus 2019 sogar bis Ende 2020 verlängert“, sagt Franziska Becher, Pressereferentin der IKK classic.

Für weitere Informationen zum Pflegeentlastungsbetrag und rund um das Thema Pflege stehen die IKK-Pflegeberater zur Verfügung. Einfach Postleitzahl oder Ort eingeben unter: www.ikk-classic.de/pflegeberater

Profilbild Pressereferentin Franziska Becher

Thüringen

Franziska Becher
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