Erfurt. Trotz Einführung des pandemiebedingen Kinderkrankengeldes Anfang des Jahres, ist das Antragsgeschehen bei dieser Lohnersatzleistung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ein Drittel gesunken. Das berichtet die IKK classic, die dafür die Kinderkrankengeldstatistik ihrer 207.000 Versicherten in Thüringen ausgewertet hat.
Demnach wurden vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 insgesamt 3920 Anträge auf Kinderpflegekrankengeld eingereicht. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Rückgang von 33,3 Prozent (1. Quartal 2020: 5878 Anträge). Dabei entfielen 44,3 Prozent der Anträge auf das Corona-Kinderkrankengeld und 55,7 Prozent auf das normale Kinderkrankengeld. Insgesamt haben Thüringer Eltern das Kinderkrankengeld bisher für durchschnittlich 4,8 Tage in Anspruch genommen. 36 Prozent der Anträge wurden von den Vätern gestellt.
Seit Januar 2021 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 statt zehn Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind. Ein Anspruch besteht auch, wenn ein Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten.