Zuhause wird im Rahmen der ärztlichen Behandlung zusätzliche Hilfe benötigt? Ein Krankenhausaufenthalt soll vermieden oder verkürzt werden?
Neben der ärztlichen Behandlung erhalten Versicherte in ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege. In Ausnahmefällen kann die häusliche Krankenpflege aber auch in Schulen, Kindergärten, betreuten Wohnformen oder Arbeitsstätten erbracht werden. Wichtig ist, dass die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege notwendig ist und der Versicherte selbst oder eine im Haushalt lebende Person die erforderliche Pflege sowie Versorgung nicht übernehmen kann.
Die häusliche Krankenpflege wird durch geeignete Pflegekräfte durchgeführt, zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegekräfte. Dabei besteht die freie Wahl unter den ambulanten Pflegediensten, mit denen die IKK classic Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammenarbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.
Häusliche Krankenpflege ist als kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall gedacht. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum verlängert werden. Die Notwendigkeit einer Verlängerung stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fest.
Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, zahlen Sie zehn Prozent der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Pro Verordnung ist zusätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro zu zahlen. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet.
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