Die IKK‑Pflegekasse versorgt ihre Versicherten bei Bedarf mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Unsere Pflegeleistungen im Überblick:
In der gewohnten Umgebung bleiben zu können, ist für die meisten Menschen auch dann Ziel, wenn Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen – übernimmt ein Pflegedienst oder vertraute Personen (z. B. Angehörige, Nachbarn) die Pflege? Sie können auch Beides miteinander kombinieren. Sie entscheiden aufgrund der persönlichen Pflegesituation.
Pflegebedürftige können in der häuslichen Pflege wählen zwischen:
Zugelassene Pflegedienste erbringen in der häuslichen Pflege die sogenannten Pflegesachleistungen durch geeignete Pflegekräfte. Zugelassen ist der Pflegedienst, wenn er einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Sie erhalten durch die geeigneten Pflegekräfte der Pflegedienste die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung.
Soweit die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird, können wir evtl. ein anteiliges Pflegegeld zahlen (siehe Kombinationsleistung). Werden die krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen schon im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse erbracht, können diese Maßnahmen nicht gleichzeitig als Pflegesachleistung erbracht werden.
Pflegebedürftige möchten zu Hause die Pflege selbst sicherstellen und werden von den eigenen Angehörigen oder vertrauten Personen (z. B. Freunde oder Nachbarn) gepflegt? Kein Problem. Für Pflegebedürftige steht ab dem Pflegegrad 2 das monatliche Pflegegeld für die häusliche Pflege zur Verfügung.
Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten, ist je nach Pflegegrad ein kostenloser Beratungseinsatz in der häuslichen Umgebung durchzuführen. Die Abrechnung wird direkt mit der IKK-Pflegekasse vorgenommen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie alle, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, dürfen auf freiwilliger Basis einmal im Halbjahr ebenfalls kostenlos einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Abrechnung wird direkt mit uns vorgenommen.
Bis zu den folgenden Höchstbeträgen können Leistungen in Anspruch genommen werden:
Pflegegrad |
Pflegesachleistung (Monat) |
Pflegegeld (Monat) |
---|---|---|
1 |
0 Euro* |
0 Euro |
2 |
689 Euro |
316 Euro |
3 |
1.298 Euro |
545 Euro |
4 |
1.612 Euro |
728 Euro |
5 |
1.995 Euro |
901 Euro |
*) Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro pro Monat (zweckgebunden). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Der Pflegebedürftige entscheidet selbst aufgrund seiner Pflegesituation.
Auf Wunsch können Pflegebedürftige die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst mit der Pflege durch selbst organisierte Pflegepersonen kombinieren. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zu den genannten monatlichen Höchstbeträgen ab. Sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ermittelt die IKK-Pflegekasse anschließend das anteilige Pflegegeld und zahlt es aus.
Beispiel bei Pflegegrad 3:
Für Pflegesachleistungen kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 einen monatlichen Höchstbetrag von 1.298 Euro nutzen. Der Pflegedienst berechnet für die Pflege eines vollen Monats 649 Euro. Diese 649 Euro entsprechen 50 Prozent des monatlichen Höchstbetrages von 1.298 Euro. Somit verbleiben ebenfalls 50 Prozent für das anteilige Pflegegeld. Bei dem Pflegegrad 3 steht für die selbst sichergestellte Pflege bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 545 Euro das Pflegegeld zur Verfügung. Die 50 Prozent des anteiligen Pflegegeldes ergeben damit 272,50 Euro. Es werden bei diesem Beispiel 649 Euro an den Pflegedienst und anteiliges Pflegegeld in Höhe von 272,50 Euro an den Pflegebedürftigen gezahlt.
Die Pflegeperson möchte in den Urlaub fahren, wird krank oder kann aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen. Dann kann die Verhinderungspflege helfen.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Verhinderungspflege, wenn
Die Verhinderungspflege kann von den eigenen Angehörigen oder vertrauten Personen (z. B. Freunde oder Nachbarn) durchgeführt werden. Aber auch zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen können die Verhinderungspflege erbringen.
Für die Verhinderungspflege kann die IKK-Pflegekasse pro Kalenderjahr für 42 Tage (= sechs Wochen) bis zu 1.612 Euro erstatten. Sofern die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 806 Euro des noch offenen Betrages zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden (insgesamt bis zu 2.418 Euro). Der Anspruch Kurzzeitpflege wird dann allerdings um den zusätzlichen Betrag verringert.
Übernimmt ein bis zum zweiten Grad Verwandter oder Verschwägerter oder eine mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflegeperson die Verhinderungspflege, können nachgewiesene Kosten bis maximal dem 1,5-fachen des für den Pflegegrad monatlich möglichen Pflegegeldes erstattet werden. Zusätzlich sind Erstattungen für nachgewiesene Aufwendungen, wie Fahrkosten oder Verdienstausfall, bis zu 1.612 Euro möglich. Sofern der zusätzliche Betrag aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, sogar bis zu weiteren maximal 806 Euro.
Die IKK-Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen während der Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage die Hälfte des bisher vor Beginn der Verhinderungspflege erhaltenen Pflegegeldes weiter.
Die Pflegeperson muss eventuell auch einmal für wenige Stunden zum Arzt. In diesem Fall und bei anderen kurzen Unterbrechungen von weniger als acht Stunden kann die Verhinderungspflege ebenfalls in Anspruch genommen werden. Diese Zeiten werden nicht auf den jährlichen Höchstanspruch von 42 Tagen angerechnet. Nur der Höchstbetrag von 1.612 Euro kommt dann zum Tragen. Bei diesen weniger als acht Stunden dauernden Unterbrechungen der Pflege erhalten Pflegebedürftige das volle Pflegegeld ungekürzt weiter.
Die Verhinderungspflege kann ebenfalls durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen erbracht werden. Hier gelten die maximal 42 Tage mit bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr sowie eventuell der zusätzliche Betrag aus der Kurzzeitpflege mit maximal 806 Euro (insgesamt bis zu 2.418 Euro). Bei der stationären Verhinderungspflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns erstattet werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen oder Fahrkosten dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob im Rahmen der stationären Verhinderungspflege der Entlastungsbetrag verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.
Die Pflegeperson möchte in den Urlaub fahren, wird krank oder kann aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen. Dann kann auch die Kurzzeitpflege in Betracht kommen.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Kurzzeitpflege, wenn
Für die Kurzzeitpflege kann die IKK-Pflegekasse pro Kalenderjahr für 56 Tage (= acht Wochen) bis zu 1.612 Euro übernehmen. Sofern die Verhinderungspflege im Kalenderjahr noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 1.612 Euro des noch offenen Betrages zusätzlich für die Kurzzeitpflege genutzt werden (insgesamt bis zu 3.224 Euro). Der Anspruch Verhinderungspflege wird dann allerdings um den zusätzlichen Betrag verringert.
Die IKK-Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen während der Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage die Hälfte des bisher vor Beginn der Kurzzeitpflege erhaltenen Pflegegeldes weiter.
Bei der stationären Kurzzeitpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen oder Fahrkosten dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.
Die Pflegeperson kann die Pflege nur teilweise durchführen. Die Pflegeperson benötigt Entlastung oder der Pflegebedürftige möchte die Gemeinschaft anderer Menschen? Dann kann zusätzlich die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Bis zu den folgenden Höchstbeträgen können Leistungen in Anspruch genommen werden:
Pflegegrad |
Tages-/Nachtpflege (Monat) |
---|---|
1 |
0 Euro* |
2 |
689 Euro |
3 |
1.298 Euro |
4 |
1.612 Euro |
5 |
1.995 Euro |
* Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro pro Monat (zweckgebunden). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Es gibt Situationen im Leben, da kann die Pflege in der häuslichen Umgebung für den Pflegebedürftigen nicht ausreichend sichergestellt werden. Die häufigsten Gründe sind:
Warum ist die Tagespflege sinnvoll? Viele Pflegebedürftige sind alleinstehend und die sozialen Kontakte nehmen ab. Vereinsamung ist vielfach die Folge. Bei Älteren lässt aber zum Beispiel auch die Sehkraft oder Beweglichkeit nach. Gemeinsam mit Anderen beispielsweise Zeitung lesen, basteln, das Gedächtnis trainieren, Ausflüge oder Gymnastik machen, können helfen.
In der Nachtpflege werden neben der vielleicht erforderlichen Grund- und Krankenpflege häufig die gleichen Leistungen wie in der Tagespflege angeboten – nur zu anderen Tageszeiten. Grund für die Nachtpflege kann die Demenz des Pflegebedürftigen sein. Bei Störungen oder der Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus wird oft die Nachtruhe von Angehörigen gestört. Rund um die Uhr kann sich kein Angehöriger um den Demenzkranken kümmern. Es kommt auf Dauer zu Schlafmangel und Erschöpfung. Dem kann eine Nachtpflege entgegenwirken und die Angehörigen entlasten. Es gibt auch hier viele Gründe …
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, wenn
Besonders zu beachten – die IKK-Pflegekasse übernimmt die Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich in vollem Umfang neben den ambulanten Pflegesachleistungen und/oder dem Pflegegeld und/oder der Kombinationsleistung. Eine Anrechnung oder Kürzung dieser Leistungen wird nicht vorgenommen. Anders als bei den meisten anderen Leistungen gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
Bei der teilstationären Pflege in der Tages- und Nachtpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Die Fahrkosten (für Hol- und Bringdienste) sind im Rahmen der Pflegevergütung mitberücksichtigt. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.
Die häusliche sowie Tages- oder Nachtpflege ist nicht möglich? Dann bietet die vollstationäre Pflege eine Alternative.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die vollstationäre Pflege, wenn
Insbesondere wird die vollstationäre Pflege erforderlich sein, wenn
Bis zu den folgenden Höchstbeträgen können Leistungen in Anspruch genommen werden:
Pflegegrad |
Vollstationäre Pflege (Monat) |
---|---|
1 |
125 Euro |
2 |
770 Euro |
3 |
1.262 Euro |
4 |
1.775 Euro |
5 |
2.005 Euro |
Bei der vollstationären Pflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden. Der Anteil der IKK-Pflegekasse wird unbürokratisch direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Den Eigenanteil des Pflegebedürftigen stellt die Pflegeeinrichtung diesem direkt in Rechnung.
Für die pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege ist ab 2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 eingeführt worden. Das bedeutet, dass alle Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung der Pflegegrade 2 bis 5 einen gleichen Eigenanteil innerhalb dieser Pflegeeinrichtung zahlen. Darüber hinaus sind weiterhin die Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zusatzleistungen zu zahlen. Unterschiedlich hohe Beträge in ein und demselben Pflegegrad sind damit immer noch möglich. Beispielsweise hat ein Bewohner ein größeres und teureres Zimmer als ein anderer Bewohner. Bei diesen und weiteren individuell mit dem Pflegeheim vereinbarten Zusatz- oder Mehrleistungen sind die an die Pflegeeinrichtung zu zahlenden Beträge unterschiedlich hoch.
Der Vorteil des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils ist jedoch, dass dieser Eigenanteil nicht mehr steigen wird, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Gesundheitliche Verschlechterungen bei einem Pflegebedürftigen und der damit höhere Pflegegrad wirken sich finanziell nicht mehr nachteilig aus. Ferner wird dadurch für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die finanzielle Planbarkeit verbessert.
Bei vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen stehen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund.
Die IKK-Pflegekasse beteiligt sich bei Pflegebedürftigen mit mindestens dem Pflegegrad 2, die in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen leben, mit einem Pauschalbetrag. Der Pauschalbetrag wird für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege gezahlt. Dieser beträgt zehn Prozent des vereinbarten Heimentgelts, allerdings höchstens 266 Euro je Kalendermonat. Darüber hinaus sind weiterhin die Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zusatzleistungen zu zahlen.
Der Anteil der IKK-Pflegekasse wird unbürokratisch direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Den verbleibenden Anteil stellt die Pflegeeinrichtung dem Heimbewohner direkt in Rechnung.
Häufig leben die Bewohner der vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen an Wochenenden oder Ferienzeiten in der häuslichen Umgebung. Für Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 2 kann zusätzlich eventuell die ambulante Pflegesachleistung, ein anteiliges Pflegegeld, die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege möglich sein. Gerne prüfen wir, ob ein Anspruch besteht. Sprechen Sie uns an.
Zur Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden und um eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen, können Pflegehilfsmittel beitragen.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro. Hierunter sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch zu verstehen.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt ferner die Kosten der technischen Pflegehilfsmittel. Als technische Pflegehilfsmittel kommen beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Hausnotrufsysteme und andere technische Hilfen zum Einsatz. Versicherte zahlen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten des Pflegehilfsmittels, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel dazu. Soweit möglich, erhalten Pflegebedürftige die Pflegehilfsmittel durch die IKK-Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt. Der Vorteil – es fällt keine Zuzahlung an.
Sofern Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Pflegehilfsmittel im Rahmen der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit empfehlen, gelten sie, soweit der Pflegebedürftige zustimmt, automatisch als beantragt.
Handelsübliche Gegenstände des täglichen Lebensbedarfs können nicht übernommen werden.
Die häusliche Pflege kann erst nach einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme durchgeführt werden? Zur Durchführung der Pflege wird eine ebenerdige Dusche benötigt? Andere pflegebedingte Gründe machen Umbauten notwendig?
Die IKK-Pflegekasse übernimmt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn
Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme bis zu einem Betrag von 4.000 Euro.
Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gibt es eine breite Palette von Verbesserungsmöglichkeiten – immer auch in Abhängigkeit von der Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit. Beispielsweise fallen hierunter Türverbreiterungen, der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifters.
Vor einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme sollte mit uns Kontakt aufgenommen werden. Wir werden dann bei Bedarf eine Beratung durchführen und innerhalb kurzer Zeit über die Leistungsgewährung entscheiden. Dies verringert das Risiko, dass bei nicht erfüllten Voraussetzungen kein Zuschuss gezahlt werden kann.
Vor Beginn der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollte daher der Zuschuss bei uns beantragt und ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Gerne prüfen wir, ob ein Anspruch besteht.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist allerdings auf 16.000 Euro begrenzt.
Sie möchten mit anderen Pflegebedürftigen zusammen wohnen. Dann kann die ambulant betreute Wohngruppe das Richtige für Sie sein.
Es gibt genügend Gründe zusammen mit anderen Pflegebedürftigen zusammen zu wohnen. Ein Grund ist beispielsweise, dass man nicht in die stationäre Pflege, sondern solange wie möglich in einer häuslichen Umgebung bleiben möchte. Dies kann durch ambulant betreute Wohngruppen verwirklicht werden.
Diese Wohngruppen befinden sich häufig in üblichen und bekannten (Miet-) Wohnungen. Hier schließen sich mehrere Pflegebedürftige zusammen und leben selbständig in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung.
Die IKK-Pflegekasse unterstützt ambulant betreute Wohngruppe mit einer Anschubfinanzierung und/oder einem monatlichen Wohngruppenzuschlag.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer bestehenden gemeinsamen Wohnung für ambulant betreute Wohngruppen, wenn
Jedes pflegebedürftige Gründungsmitglied erhält auf Antrag einmalig einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro von seiner jeweiligen Pflegekasse. Den Zuschuss erhalten die Gründungsmitglieder zusätzlich zu einer eventuellen wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die jeweilige Pflegekasse der Pflegebedürftigen aufgeteilt. Der Antrag auf Anschubfinanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
Die IKK-Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag für in einer gemeinsamen Wohnung pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn
Jeder pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe bekommt auf Antrag von seiner jeweiligen Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von bis zu 214 Euro.
Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege können einen zusätzlichen Entlastungsbetrag erhalten.
Für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags können Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege einen zusätzlichen monatlichen Entlastungsbetrag erhalten.
Die IKK-Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege mit mindestens dem Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag zur Erstattung der Kosten für
Die IKK-Pflegekasse zahlt hierfür einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.
Soweit in einem Kalenderjahr nicht alle monatlichen Entlastungsbeträge genutzt werden, können diese Ansprüche auf die Folgemonate und am Ende des Kalenderjahres sogar auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Als Versicherter der IKK classic sind Sie automatisch in der IKK-Pflegekasse versichert. Unsere Broschüre zur Pflegeversicherung "In sicheren Händen" informiert Sie über die umfassenden Leistungen der IKK-Pflegekasse. Jetzt bequem downloaden.