schwangere Arbeitnehmerin arbeitet am Rechner

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Wir bieten Schwangeren und Müttern mit dem Mutterschaftsgeld finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen. Hier erfahren Sie alles zu unserem Rundum-Service.

Die Schwangerschaft, die Geburt des Kindes und dessen erste Lebensmonate sind eine besondere Zeit für Mutter und Nachwuchs, weswegen sie eines besonderen Schutzes bedürfen. Dafür gibt es den rechtlich festgelegten Mutterschutz. Er gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und regelt ihren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, den Kündigungsschutz sowie Mutterschaftsleistungen.

Erfahren Sie alles zu unserem IKK classic Rundum-Service und den wichtigsten Fragen zum Mutterschutz.

Unser Service für Sie

Beitragsfreie Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft bei der IKK classic bleibt während des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und während der Elternzeit erhalten.

Als pflichtversicherte Arbeitnehmerin sind Sie bei der IKK classic während des Bezugs von Mutterschafts- und Elterngeld beitragsfrei versichert, sofern Sie keine sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen erzielen. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die jeweilige Leistung, nicht für mögliche andere Einnahmen. Auch während der Elternzeit fallen für Sie keine Kosten für die Krankenversicherung bei der IKK classic an, es sei denn, Sie beziehen beitragspflichtige Einkünfte.

Als freiwilliges Mitglied und als pflichtversicherte Studentin der IKK classic müssen Sie während der Elternzeit grundsätzlich weiterhin Beiträge entrichten. Eine beitragsfreie Versicherung bei der freiwilligen Mitgliedschaft kann zustande kommen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Das Mutterschaftsgeld beziehungsweise Elterngeld selbst ist beitragsfrei.

Meldung an die Rentenversicherung

Die IKK classic meldet dem zuständigen Rentenversicherungsträger den Zahlungszeitraum Ihres Mutterschaftsgeldes als Anrechnungszeit. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie zum 30.04. des Folgejahres. Bitte bewahren Sie den Nachweis bei Ihren Rentenunterlagen sorgfältig auf.

Meldung an das Finanzamt

Die IKK classic übermittelt dem zuständigen Finanzamt das bezahlte Mutterschaftsgeld. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie zum 28.02. des nachfolgenden Kalenderjahres. Mutterschaftsgeld ist steuerfrei. Es ist allerdings bei der Steuererklärung anzugeben, da es bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird. Mutterschaftsgeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Impfungen

Impfungen helfen, gefährliche Infektionskrankheiten zu verhindern. Wir übernehmen die Kosten - auch für einige zusätzliche Immunisierungen. Mehr erfahren

Vorsorge für Kinder

Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich in seinen ersten Lebensjahren. Mehr erfahren

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Ihre Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet grundsätzlich acht Wochen nach der Geburt.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen. Liegen die Merkmale einer Frühgeburt vor, erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme eine kostenfreie Bescheinigung für die IKK classic.

Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich ebenfalls von acht auf zwölf Wochen, sofern vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei einem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird und die Mutter die Verlängerung der Schutzfrist bei der IKK classic beantragt.

Bei Entbindungen vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der wegen der früheren Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Entbinden Sie nach dem errechneten Geburtstermin, verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend. 

In den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr beschäftigen, es sei denn, Sie erklären sich ausdrücklich hierzu bereit. Ihre freiwillige Einverständniserklärung können Sie jederzeit widerrufen. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Sie dürfen auch auf eigenen Wunsch nicht beschäftigt werden.

Hinweis zu Frühgeburten

Eine Frühgeburt ist eine Geburt, bei der das Kind (bei Mehrlingsgeburten mindestens eines der Kinder):

  • unter 2.500 Gramm wiegt oder

  • wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen (an Rumpf, Haut, Fettpolstern, Nägeln, Haaren oder äußeren Geschlechtsorganen) einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf oder

  • wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.

  • Wichtig: Erfolgt die Entbindung einige Tage früher als erwartet, liegt nicht automatisch eine Frühgeburt vor; entscheidend ist das Gewicht oder die Notwendigkeit der wesentlich erweiterten Pflege.

Mutterschaftsgeld: Wie viel steht mir zu?

  • Als Arbeitnehmerin und Mitglied der IKK classic erhalten Sie während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Nettoarbeitsentgelts. Davon zahlt Ihnen die IKK classic höchstens 13 Euro pro Kalendertag, die Differenz zu Ihrem bisherigen Einkommen erhalten Sie als Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.

  • Als Selbstständige und IKK-Mitglied erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei der IKK classic versichert sind. Als Berechnungsgrundlage wird Ihr aktuellster Steuerbescheid zugrunde gelegt.

  • Als Künstlerin / Publizistin und IKK-Mitglied erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Maßgeblich für die Berechnung ist Ihr beitragspflichtiges Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

  • Als Bezieherin von Arbeitslosengeld und Mitglied der IKK classic erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeld I (ALG I).

  • Bei alleinigem Bezug von Bürgergeld haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der IKK classic. Gehen Sie neben dem Bezug von Bürgergeld einer selbstständigen Tätigkeit nach oder üben eine Beschäftigung aus, kann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegeben sein.

  • Auch geringfügig Beschäftigte, die selbst Mitglied der IKK classic sind (z. B. Studentinnen), erhalten Mutterschaftsgeld – bis zu 13 Euro kalendertäglich, wenn ihnen während der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

  • Gehören Sie zu einem anderen Personenkreis? Ihr Arbeitsverhältnis wird während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst oder Ihr Arbeitsverhältnis endet während der Mutterschutzfrist? Auch dann können Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.

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Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld bei der IKK classic?

  • Sie erhalten kurz vor Beginn Ihrer Mutterschutzfrist eine kostenfreie Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Bitte ergänzen Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse um Ihre persönlichen Daten und reichen die Bescheinigung unterschrieben in Ihrem IKK Servicecenter ein (per Post oder persönlich). Noch schneller geht es über die IKK Onlinefiliale: einfach die ausgefüllte Bescheinigung bequem abfotografieren und hochladen, fertig.

  • Die erforderlichen Berechnungsgrundlagen vom Arbeitgeber oder der Künstlersozialkasse fordern wir für Sie an. Hauptberuflich Selbstständige reichen bitte mit dem ausgefüllten Antrag den aktuellsten Steuerbescheid ein. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld fügen dem ausgefüllten Antrag bitte den Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur bei.

  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, überweist Ihnen die IKK classic bereits einen Teil Ihres Mutterschaftsgeldes.

  • Nach der Entbindung stellt Ihnen das Standesamt eine Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse aus. Senden Sie diese Urkunde bitte schnellstmöglich an die IKK classic. Im Falle einer Frühgeburt reichen Sie die entsprechende Bescheinigung Ihres Arztes bitte gleich mit ein. Gleiches gilt für die ärztliche Feststellung einer Behinderung des Kindes, sofern Sie die Verlängerung der Schutzfrist bei der IKK classic beantragen möchten.

  • Nach Eingang der Dokumente, erhalten Sie von der IKK classic Ihr restliches Mutterschaftsgeld sowie alle erforderlichen weiteren Bescheinigungen, beispielsweise zur Beantragung von Elterngeld.

Wichtige Kontakte

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenkasse familienversicherte Frauen), erhalten einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Wie Sie das Mutterschaftsgeld beantragen können, erfahren Sie beim Bundesversicherungsamt:
 


Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) 
- Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38 
53113 Bonn 
Tel.: 0228 619 -1888 
Fax: 0228 619 -1877

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