So reichen Sie Ihre Krankmeldung ein

Sie fühlen sich krank und können nicht arbeiten? Dann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ab sofort erfolgt das digital und sicher mit der so genannten eAU. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Deshalb ist ein Krankenschein notwendig

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt Ihnen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich Krankenschein, gelber Schein), dass Sie Ihre Arbeit nicht ausüben können oder die Gefahr besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch das Arbeiten verschlechtern wird. Einen Krankenschein benötigen Arbeitnehmende für ihre Arbeitsstelle, Arbeitslose für die Arbeitsagentur und Beziehende von Bürgergeld für das Jobcenter und natürlich für ihre Krankenkasse. Denn nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie krank sind, haben Sie auch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung), der Arbeitsagentur (Leistungsfortzahlung) und Ihrer Krankenkasse (zum Beispiel auf Krankengeld). Gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden wird in der Regel das Gehalt von ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt – bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt die IKK classic Krankengeld.

Wichtig: Dauert die Krankheit länger an als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine sogenannte Folgebescheinigung ausstellen, mit dem neuen voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit. Für Minijobber und Teilzeitkräfte, die nur tageweise im Betrieb sind, gelten dieselben Regelungen.

Der digitale Krankenschein

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Bisher mussten Sie Ihren Krankenschein fristgerecht bei der IKK classic und Ihrer Arbeitsstelle einreichen. Die Übermittlung an die IKK classic übernimmt Ihre Arztpraxis für Sie. Noch am gleichen Tag wird von dort Ihre Krankmeldung mit nur einem Klick an uns weitergeleitet. Das heißt für Sie: weniger Papierkram, keine Suche mehr nach einer Briefmarke und einem Briefkasten. Sie brauchen nichts mehr bei uns einzureichen.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Sie sich nicht mehr um die Weitergabe der Krankmeldung in Papierform an ihren Arbeitgeber kümmern. Sie müssen sich nur noch – wie bisher auch – bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Ihr Arbeitgeber ruft dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten bei uns auf digitalem Wege ab.

Seitdem erhalten Sie in der Regel nur noch den Papierausdruck für Ihre eigenen Unterlagen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitslose/Rehabilitanden oder auf eigenem Wunsch, werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber noch ausgedruckt.

Gut zu wissen: Sollte der elektronische Versand einmal nicht klappen oder Ihre Arztpraxis noch nicht am neuen Verfahren teilnehmen, erhalten Sie die Ausfertigung für die Krankenkasse ersatzweise in Papierform. Laden Sie die Krankmeldung bequem und sicher über Ihre IKK Onlinefiliale oder Ihre IKK classic-App hoch. Alternativ können Sie uns die Krankmeldung auch per Post zusenden. Adressen und Öffnungszeiten der IKK Servicecenter finden Sie in unserer Servicecenter-Suche.

Startscreen des Erklärvideos zur eAU
Video abspielen

So funktioniert die eAU

Seit Herbst 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) Schritt für Schritt eingeführt. Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und welche Auswirkungen hat die Einführung auf Versicherte. Alle Informationen gibt es in diesem Video.

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  • Stethoskop liegt auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie vier verschiedenen Euro-Scheinen

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    Medizinische Beratung

    Unsere Experten von IKK Med beantworten kostenfrei Ihre Fragen. Lassen Sie sich beraten

    Bei Beschwerden zur Begutachtung: Ombudsperson des Medizinischen Dienstes


    Sie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.

    Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.

    Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

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