Physiotherapeut in Rehaklinik zeigt Patientin Übungen mit einem Thera-Band.

Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Versicherte

Ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Zuzahlungen gehören für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zur Normalität. Erfahren Sie, welche medizinischen Leistungen Sie selbst zahlen müssen und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung möglich ist.

Im Krankheitsfall müssen Versicherte oft Leistungen und Medikationen in Anspruch nehmen. Kassenpatienten, die vom Arzt beziehungsweise aus der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, müssen einen Teil davon selbst zahlen. Das kann teuer werden. Deshalb gibt es eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen, damit niemand über Gebühr belastet wird. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt diese Grenze bei einem Prozent. Um schnell herauszufinden, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner.

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre Zuzahlungen und Ihre individuelle Belastungsgrenze schnell und bequem ermitteln.

Zuzahlungen berechnen

Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen

Demnach müssen Versicherte Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag leisten.

Als Grundlage für die Berechnung gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – also vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Die Zuzahlungsgrenze muss daher jedes Jahr neu festgestellt werden – auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.

Keine Zuzahlungsverpflichtung besteht

  • für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme: Fahrtkosten)

  • für während der Schwangerschaft von einem Arzt auf einem Kassenrezept verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

  • für Verordnungen von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden

  • bei stationärer Entbindung

So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung

Sie haben für ein Kalenderjahr gesetzliche Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer Belastungsgrenze liegen? Dann übernimmt die IKK classic auf Antrag Ihre Kosten für alle darüber liegenden gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen – zum Beispiel für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten – und erstattet Ihnen diese.

Besonders schnell und einfach funktioniert die Antragstellung zum Beispiel über Ihre IKK Onlinefiliale.

Sammeln Sie deshalb für sich und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete Zuzahlungen. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie sie am Jahresende zusammen mit dem Antrag und Kopien Ihrer Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigung) in Ihrem IKK Servicecenter einreichen können.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen sind Zuzahlungen zu Fahrtkosten.

Auch bestimmte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Zuzahlungsbefreiung bei chronischen Erkrankungen

Hier erfahren Sie, wie Sie als chronisch Kranker Ihre Zuzahlungen reduzieren können. Mehr erfahren

Was fällt unter gesetzliche Zuzahlungen?
Leistung Zahlung
Ambulante/ stationäre Reha-Maßnahmen 10 Euro je Kalendertag
Anschlussrehabilitation 10 Euro je Kalendertag, max. 28 Tage im Jahr
Arznei- und Verbandmittel 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro max. 10 Euro
Fahrkosten 10 % der Kosten, mind. 5 Euro max. 10 Euro

Häusliche Krankenpflege

10 % der für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr anfallenden Kosten, zusätzlich 10 Euro je Verordnung

Haushaltshilfe 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 Euro max. 10 Euro
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) 10 % der Kosten, zusätzlich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt) 10 % vom Abgabepreis, mind. 5 Euro max. 10 Euro
Hilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt) 10 % je Packung, max. je Indikation 10 Euro im Monat
Krankenhausbehandlung 10 Euro je Kalendertag, max. 28 Tage im Jahr
Soziotherapie 10 % der Kosten pro Tag, mind. 5 Euro max. 10 Euro
Vorsorge-/Reha-Maßnahmen für Mütter/ Väter 10 Euro je Kalendertag

Ihre Vorteile auf einen Blick

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