Das Bundeskabinett hat Ende August auf seiner Klausurtagung in Meseberg den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ beschlossen. Hinter dem Sprachungetüm verbergen sich zwei epochale Schritte für das Gesundheitswesen in Deutschland: Am 1. Januar 2024 soll zunächst das elektronische Rezept die bisher gebräuchliche Verordnung auf Papier verbindlich ablösen. Noch bedeutsamer: Ein Jahr darauf wird die elektronische Patientenakte (ePA) als gesetzlicher Standard für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, es sein denn, sie widersprechen der Verwendung ausdrücklich – ein Meilenstein in der Digitalisierung der Arzt-Patienten-Beziehung.
Nach rund zwanzig Jahren, in denen die ePA immer wieder gefordert, geplant, gestoppt und aufs Neue auf die Tagesordnung gehoben wurde, ist der Beschluss der Bundesregierung eine gute Nachricht. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass bis Ende 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte führen. Auf dieser sollen Befunde, Diagnosen und Laborwerte, Operations- und Therapieberichte sowie Angaben etwa über Allergien sicher, übersichtlich und schnell verfügbar gespeichert werden. Bereits seit Anfang 2021 bieten Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie auf Antrag eine ePA einrichten können. Seitdem wurden rund 700.000 elektronische Patientenakten angelegt.