Ärztin hält Tablet mit Röntgenaufnahme

Elektronische Patientenakte: Meilenstein für eine bessere Gesundheitsversorgung

Stefan Schellberg, Geschäftsführer der Unternehmenssteuerung und Chief Digital Officer der #IKKclassic teilt seine Perspektive über die ePA als Meilenstein für eine bessere Gesundheitsversorgung.

Das Bundeskabinett hat Ende August auf seiner Klausurtagung in Meseberg den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ beschlossen. Hinter dem Sprachungetüm verbergen sich zwei epochale Schritte für das Gesundheitswesen in Deutschland: Am 1. Januar 2024 soll zunächst das elektronische Rezept die bisher gebräuchliche Verordnung auf Papier verbindlich ablösen. Noch bedeutsamer: Ein Jahr darauf wird die elektronische Patientenakte (ePA) als gesetzlicher Standard für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, es sein denn, sie widersprechen der Verwendung ausdrücklich – ein Meilenstein in der Digitalisierung der Arzt-Patienten-Beziehung.

Nach rund zwanzig Jahren, in denen die ePA immer wieder gefordert, geplant, gestoppt und aufs Neue auf die Tagesordnung gehoben wurde, ist der Beschluss der Bundesregierung eine gute Nachricht. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass bis Ende 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte führen. Auf dieser sollen Befunde, Diagnosen und Laborwerte, Operations- und Therapieberichte sowie Angaben etwa über Allergien sicher, übersichtlich und schnell verfügbar gespeichert werden. Bereits seit Anfang 2021 bieten Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie auf Antrag eine ePA einrichten können. Seitdem wurden rund 700.000 elektronische Patientenakten angelegt.

Indem die ePA alle wichtigen medizinischen Daten digital an einem Ort zusammenführt, werden der Austausch erleichtert und der Informationsfluss beschleunigt. Ärztinnen und Ärzte können Verordnungen und Behandlungen besser aufeinander abstimmen.

Die Widerspruchslösung anstelle einer aktiven Antragstellung dürfte nun aber tatsächlich Tempo in die Verbreitung bringen. Richtig finde ich, dass das Verfahren auf der Freiwilligkeit der Versicherten beruht. Bei einem sensiblen Thema wie der eigenen Gesundheit ist und bleibt die Selbstbestimmung über die darüber vorliegenden Daten ein hohes Gut.

Wir bei der IKK classic stellen jetzt schon fest, dass immer mehr Versicherte die elektronische Patientenakte nutzen. So steigt die Zahl der Registrierungen Monat um Monat um etwa 5 Prozent sukzessive an. Die IKK classic stellt die ePA als App für Android und iOS zur Verfügung, Registrierung und Gebrauch sind selbstverständlich kostenlos.

Der erfreuliche Anstieg hängt aus meiner Sicht auch damit zusammen, dass sich die Vorteile für die Versicherten langsam, aber sicher herumsprechen. Denn indem die ePA alle wichtigen medizinischen Daten digital an einem Ort zusammenführt, werden der Austausch erleichtert und der Informationsfluss beschleunigt. Ärztinnen und Ärzte können Verordnungen und Behandlungen besser aufeinander abstimmen. Das Risiko von nicht erforderlichen Doppeluntersuchungen oder einer Fehlmedikationen wird erheblich verringert. Und man stelle sich nur den Aha-Effekt vor, den viele Patienten erleben werden, wenn sie ihre gesamte Krankengeschichte mit Arzt oder Ärztin in der Praxis digital und unkompliziert teilen können: Transparenz schafft Effizienz und stärkt zugleich die Gesundheitskompetenz der Versicherten.

Das alles passt in die ePA

Einige Fragen, die wir im Zusammenhang mit der ePA immer wieder hören, lauten: Sind meine Daten auch sicher? Was ist, wenn sie in die Hände Dritter kommen? Diesen berechtigten Sorgen begegnen wir, indem wir dem Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten unserer Versicherten allerhöchste Priorität einräumen. Bevor wir die Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte überhaupt einrichten durften, mussten wir wie andere Kassen auch, einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen.

Und weil wir wissen, dass nur wenige Daten so sensibel sind wie Informationen zur Gesundheit, sind die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronische Patientenakte sehr hoch. Alle erdenklichen Maßnahmen werden ergriffen, um einen Missbrauch zu verhindern. Angaben über Erkrankungen, Therapien und Arztbesuche werden in einem aufwändigen Verfahren verschlüsselt, so dass niemand außer den Versicherten und den von ihnen dazu Berechtigten die elektronische Krankenakte lesen kann. Wer zu diesem Kreis gehört, bestimmen die Versicherten selbst. Sie können Berechtigungen außerdem jederzeit widerrufen, genauso wie sie Informationen und Daten aus der ePA löschen können.

Für mich ist die elektronische Patientenakte ein wesentlicher Baustein, um eine zukunftsfähige und patientenorientierte digitale Struktur für unser Gesundheitswesen zu etablieren. Ich hoffe sehr, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun rasch die parlamentarischen Hürden nimmt und in Kraft treten kann.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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