auf einer ausgestreckten Hand liegen Münzen

Kostenerstattung als Wahlleistung

Gesetzlich krankenversichert, aber Leistungen wie ein Privatpatient in Anspruch nehmen? Mit der Wahl für eine Kostenerstattung kein Widerspruch. Kosten und Nutzen sollten jedoch vorab gut durchdacht werden.

Das Prinzip Kostenerstattung

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt im Allgemeinen das so genannte Sachleistungsprinzip: Benötigen Sie ärztliche Hilfe oder die Leistung eines anderen Gesundheitsberufs, zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor, über die dann die Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistung erfolgt. Sie selbst müssen so nicht in Vorleistung treten.

Anstelle des gewohnten Verfahrens haben Sie alternativ die Möglichkeit, die Kostenerstattung zu wählen. Mit der Kostenerstattung entscheiden Sie sich dafür, die gewählten Leistungen bei einem Vertragspartner der IKK classic (z. B. Arzt, Zahnärztin, Physiotherapie- oder Logopädiepraxis) vorab selbst zu bezahlen. Sie werden in diesem Fall also wie ein Privatpatient behandelt und erhalten eine Privatrechnung vom Leistungserbringer, die Sie anschließend zur Erstattung bei uns einreichen können.

So funktioniert die Kostenerstattung

Sie gehen bei den Kosten in Vorleistung. Nach Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir dann maximal die Kosten, die bei Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte entstanden wären.

Diese erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um Rabatte wie z. B. Apothekenrabatt, gesetzliche Zuzahlungen und Abschläge für Verwaltungskosten. Der Verwaltungskostenaufwand beziffert sich auf fünf Prozent (maximal 40 Euro) und reduziert den Erstattungsbetrag.

Mögliche verbleibende Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Bei Privatrechnungen von Ärzten können beispielsweise höhere Gebührensätze entstehen, die von uns nicht vollständig übernommen werden.

Ihr Leistungserbringer muss Sie vor einer Behandlung darüber informieren, ob solche Mehrkosten für Sie entstehen.

Beispielrechnungen

  • Illustration eines Tabletten-Blisters

    für ein Arzneimittel

    Beispiel 1

    15,52 € erstattungsfähiger Betrag (= Rechnungsbetrag)

    - 1,77 Apothekenrabatt
    - 5,00 € Zuzahlung
    - 0,44 €​ Verwaltungskostenabschlag

    8,31 € Erstattungsbetrag

  • Illustration eines trainierten Arms

    für Heilmittelbehandlungen

    Beispiel 2

    166,20 € Rechnungsbetrag
    159,00 € erstattungsfähiger Betrag

    - 15,90 € Zuzahlung
    - 10,00 € Verordnungsblattgebühr
    -   6,66 € Verwaltungskostenabschlag

    126,44 € Erstattungsbetrag

    Kostenerstattung wählen

    Fast alle Versicherten können die Kostenerstattung wählen. Familienversicherte Angehörige haben ab Vollendung des 15. Lebensjahrs ein eigenes Wahlrecht. Innerhalb der Familie sind unterschiedliche Wahlentscheidungen möglich.

    Sollten Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, erklären Sie Ihre Wahl bitte vor Inanspruchnahme der Leistung schriftlich gegenüber der IKK classic. Die Kostenerstattung wird zu Beginn des folgenden Kalendermonats nach Zugang der Erklärung bei der IKK classic durchgeführt. An diese Wahl bleiben Sie mindestens ein Kalendervierteljahr (Quartal) gebunden. 

    Anschließend können Sie die Wahl jederzeit schriftlich widerrufen. Die Wahl der Kostenerstattung endet dann zum Ende des Quartals, in dem die Wahl widerrufen wurde.

    ​​​​​​​Wahl für einzelne Versorgungsbereiche

    Sie können die Kostenerstattung für folgende Versorgungsbereiche wählen:

    • ambulante ärztliche Versorgung

    • ambulante zahnärztliche Versorgung

    • stationäre Versorgung einschließlich der vor- und nachstationären sowie der teilstationären Behandlungen

    • veranlasste ambulante Leistungen (z. B. Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege)

    Die Wahl der Kostenerstattung kann für alle Versorgungsbereiche oder beschränkt auf einen oder mehrere der Bereiche gewählt werden. Nicht gewählte Bereiche können Sie weiterhin unter Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte beanspruchen.

    • Therapeut behandelt den Rücken eines Patienten

      Heilmittel

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    • dunkelhaarige Frau probiert ein rotes Brillenmodell an

      Hilfsmittel

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    • Hände einer Frau tippen auf einer Computertastatur

      Arztsuche

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