Pflegerin hält die Hand eines älteren Menschen

Ambulante Palliativversorgung

Bei Menschen in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit – Tage, wenige Wochen oder Monate – wird eine starke medizinische und pflegerische Versorgung benötigt.

Viele dieser schwerstkranken Menschen möchten ihre verbleibende Lebenszeit nicht in einem Hospiz oder einer Palliativstation, sondern weiter in der häuslichen Umgebung mit den vertrauten Personen verbringen, wie zum Beispiel Angehörigen, Freunden und Nachbarn.

Pflege und Lebensqualität

Die Palliativversorgung dieser Menschen ist in erster Linie an den Bedürfnissen sowie Wünschen des Kranken und / oder der vertrauten Personen ausgerichtet. Hier steht die Sterbebegleitung sowie Leidens- und Symptomverminderung, insbesondere häufig die Schmerztherapie, im Mittelpunkt.

Nicht die Verkürzung oder Verlängerung des Lebens, sondern die Lebensqualität ist von entscheidender Bedeutung. Die sonst übliche therapeutische Versorgung ist in dieser Lebensphase nachrangig. Anders als sonst üblich, werden die Angehörigen und sonstige vertraute Personen stärker durch die verschiedenen Behandler und Betreuer mitversorgt und unterstützt. Ziel ist es, bis zum Tod des Sterbenden in der bekannten Häuslichkeit bleiben zu können und nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim zu sterben.

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Die medizinische und pflegerische Versorgung wird bei Menschen in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit durch Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste sichergestellt. Diese verfügen über eine palliativmedizinische Basisqualifikation. Daneben findet eine Betreuung durch die Familie, Nachbarn, aber auch durch Seelsorger, Physiotherapeuten und andere Personen statt. Dieses große Ganze wird allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) genannt.

Die Versorgung kann auch im ambulanten Bereich rund um die Uhr sichergestellt werden, zum Beispiel durch eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, sodass die häusliche Umgebung nicht aufgegeben werden muss.

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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Bei manchen Kranken reicht die allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht aus. Um auch besonders aufwendigem Behandlungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden und diesem Personenkreis einen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen, kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) durchgeführt werden. Der größere Aufwand bzw. Bedarf kann im fachlichen wie auch im zeitlichen Bereich liegen.

Bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung arbeiten die bisher behandelnden Haus- und Fachärzte sowie Pflegedienste unter anderem mit einem Facharzt für Palliativmedizin, mit Palliativpflegefachkräften und / oder anderen, an der Versorgung beteiligten Personen in einem spezialisierten Palliativteam, auch Palliative Care-Team genannt, zusammen.

Ebenfalls gehört die im Einzelfall erforderliche Koordination der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung der behandelnden Ärzte und sonst an der Versorgung beteiligter Personen zum Leistungsumfang.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von schwerstkranken Menschen so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Weiterhin soll ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht werden.

Wie bei der AAPV kann die SAPV auch im ambulanten Bereich rund um die Uhr sichergestellt werden, zum Beispiel durch eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, sodass die häusliche Umgebung nicht aufgegeben werden muss. Jedoch kann die SAPV außerdem in stationären Pflegeeinrichtungen beziehungsweise stationären Hospizen erbracht werden.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, zusätzlich unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Buch Sozialgesetzbuch/SGB XI) sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.

Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung

Der Wegweiser informiert bundesweit in neun Sprachen über verschiedene Versorgungsformen und mehr als 3.000 Anlaufstellen der Hospiz- und Palliativversorgung. Hier finden Menschen mit einer nicht mehr heilbaren Erkrankung sowie deren Angehörige schnell und einfach Behandlungsangebote in ihrer Umgebung – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.
 

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