Update zur Ausbaustufe 2.6

Zum 15.12.2023 kommt die ePA in der Ausbaustufe 2.6. Darin enthalten ist die neue Funktion der Nutzung der ePA-App mittels Gesundheits-ID (ohne elektronische Gesundheitskarte). Was das für Sie bedeutet.

Eine digitale Identität ermöglicht es Ihnen, sich schnell und einfach über Ihr Smartphone in Apps wie die IKK classic-App, das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) einzuloggen. Dazu gibt es in der Ausbaustufe 2.6 einige Neuerungen.

Allgemeine Informationen/Änderungen zum 15.12.2023

Zum 15. Dezember 2023 bieten wir unseren Kunden die sogenannte „GesundheitsID“ an – eine digitale Identität, die es Ihnen ermöglicht, unsere digitalen Services wie die ePA-App, die IKK classic-App oder die e-Rezept-App der gematik uneingeschränkt zu nutzen.

Die Sicherheit Ihrer Daten liegt uns am Herzen! Daher hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel zusätzliche Sicherheitsanforderungen bei der Anmeldung an der ePA eingeführt.  

Wenn Sie sich bisher in der ePA-App an Ihrer elektronischen Patientenakte anmelden wollten, standen Ihnen folgende Verfahren zur Auswahl:

  • Via NFC-eGK und PIN
  • Via alternativer Versichertenidentität (al.vi) – „Komfortzugriff“

Hinter der sogenannten alternativen Versichertenidentität steckt die Eingabe des sechsstelligen App-Codes, den Sie sich bei der Registrierung in der App vergeben haben. Die Eingabe des App-Codes konnte bisher durch ein biometrisches Merkmal wie z. B. der Face-ID oder dem Fingerprint ersetzt werden.

Diesen sogenannten „Komfortzugriff“ durften wir Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur bis maximal 31.12.2023 anbieten.

Wenn Sie sich ab 15.12.2023 in der ePA-App an Ihrer elektronischen Patientenakte anmelden wollen, stehen Ihnen folgende Verfahren zur Auswahl:

  • Via NFC-eGK und PIN*
  • Via Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN*
  • Via App-Code und Gerätebindung

*Hinweis: Hier muss bei jeder Anmeldung an der ePA die Karte ans Smartphone gehalten und die dazugehörige PIN eingegeben werden.

Neu hinzugekommen ist mit der Online-Ausweisfunktion eine weitere kartenbasierte Login-Möglichkeit.

Wir empfehlen die Möglichkeit, sich via App-Code und Gerätebindung an der ePA anzumelden. Das bedeutet für Sie: Bei jeder Anmeldung an der ePA geben Sie lediglich Ihren sechsstelligen App-Code ein, die Gerätebindung muss dann nur alle sechs Monate über eines der kartenbasierten Verfahren erneuert werden.

Besonderheit Identifizierung via Video-Ident-Verfahren

Falls Sie sich in der Vergangenheit bei der Registrierung für die ePA via Video-Ident-Verfahren der Deutschen Post identifiziert haben, müssen sie nach dem Update der IKK classic ePA-App Ihre Identität einmalig bestätigen.

Wenn Sie zu Ihrer NFC-eGK bereits eine PIN besitzen, können Sie in der App ganz einfach das Verfahren „NFC-eGK und PIN“ verwenden, um Ihre digitale Identität einmalig auf dem höchsten Sicherheitsniveau zu bestätigen.

Sollten Sie zu Ihrer aktuellen NFC-eGK noch keine PIN erhalten haben, können Sie Ihre Identität an dieser Stelle auch via POSTIDENT (Online-Ausweisfunktion oder Filialident) oder persönlicher Identifizierung in einem unserer IKK Servicecenter bestätigen lassen.

Im Anschluss können Sie sich über eines der drei möglichen Verfahren (NFC-eGK und PIN, eID und PIN, mit App-Code) in Ihrer ePA anmelden.

Zusätzliche Besonderheit bei Smartphones mit Android-Betriebssystem

Sollten Sie ein Smartphone mit dem Betriebssystem Android nutzen, gilt es an dieser Stelle noch Folgendes zu beachten:

Aufgrund von Vorgaben seitens Google mussten wir unsere IKK classic ePA-App vom bisherigen App-Format APK (Android Package) zum 14.12.2023 auf das neue App-Format AAB (Android App Bundle) umstellen.

Um die ePA-App in diesem neuen Dateiformat weiter uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie die App im Google Play Store einmal neu herunterladen, sich dort mit Ihren bekannten Nutzerdaten (KVNR und Passwort) anmelden und im Anschluss eine Freigabe der Gerätebindung für die neue App (AAB) durchführen.

Das geht am einfachsten, wenn Sie die „alte“ ePA-App zunächst auf Ihrem Smartphone installiert lassen. In diesem Fall können Sie die „neue“ App einfach über die „alte“ App freigeben.

Steht Ihnen die ePA-App im alten Format nicht mehr zur Verfügung, Sie nutzen jedoch die IKK classic-App und haben hier den gemeinsamen Zugang bereits freigeschaltet, können Sie die Freigabe der ePA-App im neuen Format auch über die IKK classic-App starten.

Ist die Freigabe erfolgt, gelten auch hier die neuen Regelungen zur Anmeldung an der ePA mit den möglichen Verfahren (NFC-eGK und PIN, eID und PIN, App-Code und Gerätebindung) sowie die Erfordernis, die Gerätebindung alle sechs Monate zu erneuern.

Haben Sie die alte ePA-App bereits deinstalliert oder noch nicht den gemeinsamen Zugang für ePA-App und IKK classic-App freigeschaltet, kann eine Freigabe der ePA-App im neuen Format nicht erfolgen. In diesen Fällen ist das Zurücksetzen Ihres Benutzerkontos erforderlich. Dadurch können Sie sich in der „neuen“ ePA-App erneut registrieren und z. B. via NFC-eGK und PIN identifizieren. Keine Sorge: Die Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte bleiben davon unberührt!