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Finanzierung endlich stabilisieren

In einer Resolution verabschiedet der Verwaltungsrat der IKK classic einen Katalog mit nachhaltigen Reformvorschlägen und Appellen an die Politik.

Dresden, 7. Oktober 2022 – In diesen Tagen beginnen die Krankenkassen mit ihren Planungen der Haushalte für das kommende Jahr 2023. Wie diese finanziert werden sollen, ist weiter ungeklärt. „Diese Situation haben wir im vergangenen Herbst schon einmal erlebt. Damals liefen noch die Koalitionsverhandlungen, jetzt ist die Ampelkoalition bereits seit zehn Monaten im Amt und hat ihre gesundheitspolitischen Hausaufgaben noch immer nicht gemacht. Das verwundert und verärgert uns sehr“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic am Rande der gestrigen Verwaltungsratssitzung der größten handwerklichen Krankenkasse in Berlin.

Kritik übt IKK-Chef Hippler erneut am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das den größten Teil des für das kommende Jahr prognostizierten Defizits von 17 Milliarden Euro den Beitragszahlenden der GKV, Versicherten und Arbeitgebern, aufbürdet. „Es ist nicht hinnehmbar, dass diese insbesondere durch die in Aussicht gestellte Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozent den größten Teil des Fehlbetrags bezahlen sollen. Aber mit kurzfristiger Kosmetik ist es ohnehin längst nicht getan“, so Frank Hippler.

In einer Resolution verabschiedet der Verwaltungsrat der IKK classic einen Katalog mit nachhaltigen Reformvorschlägen und Appellen an die Politik. Für das kommende Jahr sollen endlich wichtige Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, dazu gehören eine jährliche Dynamisierung des Bundeszuschusses, eine kostendeckende Finanzierung der Beiträge für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher. Auch eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von derzeit 19 auf 7 Prozent würde die Krankenkassen erheblich entlasten.

Die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen würde die GKV im kommenden Jahr aktuellen Berechnungen zu Folge um etwa 17 Milliarden Euro entlasten und den prognostizierten Fehlbetrag decken.

„Eine Beteiligung der Krankenkassen an Genusssteuern etwa für Alkohol und Nikotin, die aktuell schon erhoben werden, ist eine sinnvolle Maßnahme. Auch an zukünftigen Genuss- und Umweltsteuern, für Lebensmittel mit einem hohen Zucker- und Fettanteil, die aktuell in der Diskussion sind, sollten die Krankenkassen beteiligt werden. Schließlich laufen hier schon messbar die Kosten bei den Leistungsausgaben auf“, so Römer, arbeitnehmerseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK.

Um die Kassenfinanzen nachhaltig zu stabilisieren und die Qualität der Versorgung zu optimieren müssen auch die Versorgungsstrukturen umfassend reformiert werden – und zwar ohne Kürzungen bei den Leistungen für die Versicherten der GKV. „Hier müssen wir die Sektorengrenzen überwinden und eine Reform der ambulanten und stationären Versorgung unter Einbeziehung der Notfallversorgung organisieren. Erste Schritte wie in NRW sind zu begrüßen“, sagt Römer.

Aber auch auf der Einnahmenseite müsse nachgebessert werden: „Wir müssen Alternativen zum alleinigen Lohnkostenmodell erschließen, da diese gerade für die Arbeitgeber in lohnintensiven Branchen wie dem Handwerk immer mehr zur Belastung führt“, so Stefan Füll, arbeitgeberseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats der IKK classic. Aus Sicht des Verwaltungsrats ist hier auch die Einführung einer Digitalsteuer für international agierende Großkonzerne und Plattformarbeit wünschenswert.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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