Hohe Hemmschwelle bei der Meldung
Fachleute gehen allerdings davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler höher liegt. Viele Patientinnen und Patienten erkennen mögliche Fehler nicht oder trauen sich nicht, sie zu melden. „Die Hemmschwelle, einen Verdacht zu äußern, ist noch immer groß“, so Juliane Mentz, Pressesprecherin der IKK classic. „Dabei ist die Klärung im Interesse aller: Nur wenn Fehler erkannt und aufgearbeitet werden, kann auch daraus gelernt werden, was letztendlich für mehr Patientensicherheit sorgt“.
Vermutet ein Versicherter einen Behandlungsfehler, so liegt die Beweislast grundsätzlich bei ihm selbst. Dies bedeutet: Er muss beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und dadurch ein Gesundheitsschaden eingetreten ist. Nur bei groben Behandlungsfehlern gilt die Beweislastumkehr. Dann hat der Behandelnde den Nachweis zu erbringen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den gesundheitlichen Schaden ist.