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KVBW und Krankenkassen einigen sich auf zukunftsweisende Schutzimpfungsvereinbarung in Baden-Württemberg

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Meilenstein in der Gesundheitsversorgung

Stuttgart, 8. Juli 2026 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die gesetzlichen Krankenkassen im Land haben sich auf eine umfassende Neugestaltung der regionalen Schutzimpfungsvereinbarung geeinigt. Die neue Vereinbarung trat bereits am 1. Juli 2026 in Kraft und sichert mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029 eine langfristig verlässliche und moderne Impfversorgung für rund 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg.

Einheitliches Vergütungsniveau und klare Strukturen

Ziel der intensiven Verhandlungen seit Jahresbeginn war es, durch eine kassenartenübergreifende Vereinheitlichung der Honorierung von Impfleistungen und eine klare Struktur für alle Seiten, Bürokratie abzubauen und damit die regionalen Impfquoten nachhaltig zu steigern. Im Zentrum der Einigung steht eine Verschlankung des Vergütungssystems auf drei transparente Pauschalkategorien. Diese Umstrukturierung ist mit einer finanziellen Neubewertung der Impfleistung verbunden. Insbesondere die bisherige sogenannte „Einfachimpfung“ erfährt damit eine erhebliche finanzielle Stärkung. Ab dem 1. Januar 2029 greift zudem eine wirtschaftliche Dynamisierung: Die Vergütungen steigen dann jährlich automatisch um die Steigerungsrate des regionalen Punktwertes.

Innovations- und Automatisierungsschub für neue Impfstoffe

Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen Vereinbarung ist die Etablierung eines Aufnahmeautomatismus. Neue Schutzimpfungen werden zukünftig nach ihrer Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses direkt und transparent in die bestehende Struktur der Regel- oder Sechsfachimpfungen eingepreist. Zeitintensive Nachverhandlungen und vorübergehende Kostenerstattungsverfahren gehören damit der Vergangenheit an. Das spart auf allen Seiten Bürokratie, minimiert das Regressrisiko und entlastet sowohl Praxen als auch Patientinnen und Patienten.

Mit der Neuregelung der Schutzimpfungsvereinbarung wurden die neuesten Ergänzungen in der Schutzimpfungsrichtlinie, die Standardimpfung gegen Meningokokken-A, C, W und Y (MenACWY) sowie die Impfung gegen Chikungunya, ebenfalls als Regelimpfungen in den Vertrag aufgenommen. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg empfiehlt die Impfungen gegen Hepatitis B und Influenza auch für Personen ohne Indikation. Diese Impfungen wurden nun auch in die Anlage der Vereinbarung überführt. Dadurch ergibt sich ein weiterer Bürokratieabbau, denn diese Impfstoffe werden zukünftig ohne Einschränkung über den Sprechstundenbedarf bezogen. Um den logistischen Aufwand in den Arztpraxen zu minimieren, wurde zudem vereinbart, dass neue Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Nur in Ausnahmefällen können die Vertragspartner von diesem Grundsatz abweichen.

Gemeinsames politisches Signal für den Impfschutz

Mit der neuen Schutzimpfungsvereinbarung senden die Selbstverwaltungspartner in Baden-Württemberg ein starkes Signal an die Landes- und Bundespolitik. Denn die Steigerung von Impfquoten ist auch ein im Koalitionsvertrag fest verankertes Ziel der neuen Landesregierung. Durch die gemeinsame, flächendeckende Vereinbarung schaffen die Selbstverwaltungspartner eine hocheffiziente, flächendeckende Versorgungsstruktur und bekennen sich zu ihrer gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung für den Infektionsschutz im Land.

Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW: „In diesen schwierigen Zeiten zeigt die Selbstverwaltung in Baden-Württemberg die gemeinsame Handlungsfähigkeit und den Willen, die medizinische Versorgung im Land nachhaltig sinnvoll zu gestalten. Mit der Erhöhung der Impfvergütung setzen wir gemeinsam ein Zeichen dafür, dass die Durchführung von Schutzimpfungen von großer Bedeutung für die Gesundheit im Land ist und dass an dieser Stelle keine Einsparungen vorgenommen werden dürfen.“

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Voraussetzungen für eine moderne und zukunftsfähige Impfversorgung in Baden-Württemberg. Klare und einheitliche Regelungen, weniger Verwaltungsaufwand und verlässliche Rahmenbedingungen erleichtern den Praxen die tägliche Arbeit und sorgen dafür, dass neue Impfempfehlungen künftig schneller in der Versorgung ankommen. Davon profitieren alle Beteiligten – vor allem aber die Versicherten, die auf eine unkomplizierte und hochwertige Impfversorgung vertrauen können.“

Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg ergänzt für die Bündnis 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Den Selbstverwaltungs-partnern in Baden-Württemberg ist es gelungen, die Gesundheitsversorgung nicht nur auf die Preisfrage zu reduzieren, sondern vielmehr durch eine innovative Strukturgestaltung dafür zu sorgen, dass Bürokratie konkret eingespart wird.       Das entlastet Versicherte, Praxen und auch Krankenkassen, schafft Sicherheit und Planbarkeit. Wichtig ist aber auch, dass die Selbstverwaltungspartner sich nicht auf diesem Erfolg ausruhen, sondern zu gegebener Zeit reflektieren, ob diese neue Struktur auch tatsächlich entscheidend zur Erhöhung der Impfquote beitragen konnte.“

Ansprechpartnerinnen

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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