Gemeinsame Förderung durch die Krankenkassen
Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern setzt sich aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen bzw. deren Verbänden zusammen: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Bayern, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern, IKK classic, KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG).
Für das Jahr 2026 stellen die Krankenkassen und ihre Verbände den Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen in Bayern über 16,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die GKV-Fördergemeinschaft entscheidet über die Förderung der Arbeit und Aktivitäten dieser Institutionen. Die Grundlage hierfür bildet § 20h SGB V.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de