Die IKK classic bietet Versicherten ein elektronisches Postfach innerhalb der IKK classic-App an. Das Online-Postfach ermöglicht Nutzenden, Nachrichten und Briefe der IKK classic elektronisch zu senden und zu erhalten und sich für die weitere Verwendung (Ausdrucken oder Speichern) herunterzuladen. Briefe und Nachrichten-Anhänge werden als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Da es sich um besonders schützenswerte Inhalte handelt, ist eine sichere Identifizierung und gesonderte Einwilligung erforderlich.
Inhalte
Mit dem Einverständnis zur Nutzung des Online-Postfaches willigen Sie ein, dass Ihnen Nachrichten und Briefe der IKK classic digital über die IKK classic-App oder die IKK Onlinefiliale zugestellt werden können. Dies bedeutet, dass Schreiben zukünftig nicht mehr postalisch an Ihre Adresse, sondern digital im Online-Postfach zugestellt werden. Dazu können allgemeine Mitteilungen, Informationen im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten oder die Bereitstellung von Verwaltungsakten (Bescheide) gehören.
Nachrichten und Dokumente werden so lange vorgehalten, bis sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu löschen sind (in der Regel zwischen 6 und 10 Jahre). Es besteht die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken oder auf Ihrem Endgerät zu speichern.
Benachrichtigung
Nutzende der IKK classic-App erhalten eine sogenannte Push-Benachrichtigung auf ihr Smartphone, wenn eine neue Nachricht im Postfach eingegangen ist. Dafür muss in den App-Einstellungen die Funktion für Mitteilungen aktiviert sein.
Als Benachrichtigung erhalten Sie eine allgemeine Information an die beim Einverständnis für das Postfach angegebene E-Mail-Adresse. In dieser E-Mail informieren wir Sie über eine Bereitstellung einer Nachricht in Ihrem Postfach. Ein Versand dieser Benachrichtigungsmail erfolgt einmal am Tag.
Einverständnis notwendig
Für die Nutzung des Online-Postfaches benötigen wir Ihr Einverständnis und eine E-Mail-Adresse, die wir ausschließlich zur Benachrichtigung über neue Nachrichten an Sie speichern und verwenden. Anschließend gelangen Sie über den Menüpunkt „Meine Post“ direkt in die Übersicht Ihres Postfachs.
Auswirkung Ihrer Einwilligung
Mit der Einwilligung in die Nutzung des Online-Postfachs geben wir Ihnen elektronische Verwaltungsakte bekannt, indem wir diese zum Abruf bereitstellen. Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung (E-Mail) über die Bereitstellung des Verwaltungsaktes an die abrufberechtigte Person als bekannt gegeben.
Gut zu wissen: Bestimmte Dokumente erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischen Einschränkungen weiterhin per Post. Auch Dokumente, die Sie nach einer bestimmten Frist nicht abgerufen haben, stellen wir Ihnen per Post zu – so verpassen Sie keine wichtigen Informationen.
Widerrufsmöglichkeiten
Sofern Sie das Online-Postfach abmelden möchten, können Sie Ihre Einwilligung in den Einstellungen widerrufen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs erhalten Sie wieder sämtliche Schreiben per Post zugestellt. Die Rücknahme des Einverständnisses für das Online-Postfach führt nicht zur Löschung des Zugangs (GesundheitsID) zu unseren Online-Services.