(Dresden. 02.03.2021). Die Corona-Pandemie hat das Leben aller Menschen verändert – auch das von Familien mit Kindern. Bereits der Lockdown im Frühjahr 2020, als Eltern erstmals aufgrund geschlossener Kitas und Schulen neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen auch noch als Lehrer gefragt waren, hat viele Mütter und Väter an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Da erscheint es naheliegend, dass der Bedarf an Eltern-Kind-Kuren und somit auch die Zahl der bei Krankenkassen eingehenden Anträge gestiegen ist. „Dem ist aber nicht so“, berichtet Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen. „Bis Ende Dezember 2020 sind bei uns mit 1.479 knapp 870 Anträge weniger eingegangen als im Vorjahreszeitraum.“ Die Krankenkasse betreut in Sachsen rund 423.000 Versicherte.
Bereits im März sank die Zahl der Anträge auf Eltern-Kind-Kuren bei der IKK classic in Sachsen um etwa 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im April lagen die Antragszahlen sogar um knapp 70 Prozent unter den Vorjahreswerten. Die Zurückhaltung bei den Anträgen, die zu 80 Prozent von Müttern gestellt werden, war allerdings nicht nur in der ersten Corona-Welle prägend, sondern setzte sich weiter fort. Nach leichter Stabilisierung der Antragszahlen – wenn auch nach wie vor deutlich unter Vorjahresniveau, sanken sie mit dem 2. Lockdown im November und Dezember wieder stark um über 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt registrierte die IKK classic in Sachsen im Jahr 2020 einen Antragsrückgang um 37 Prozent (bundesweit - 35,6 Prozent). „Das heißt aber nicht, dass der Bedarf tatsächlich gesunken ist“, so Sven Hutt. Vielmehr sei davon auszugehen, dass Versicherte aus Sorge vor einem Infektionsrisiko diese Leistung nicht beantragt haben. Sogar bereits genehmigte Maßnahmen wurden abgesagt oder verschoben. „Wir erwarten, dass sich die besonderen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie erst mittelfristig auswirken und die Zahl der Anträge in diesem Jahr und den kommenden Jahren deutlich zunehmen wird“, so Sven Hutt.
Im Gegensatz zum Frühjahrs-Lockdown 2020, müssen die Kureinrichtungen im aktuellen Lockdown nicht komplett geschlossen werden. Um die notwendigen Abstände einzuhalten, können die Einrichtungen ihre Betten jedoch nicht zu 100 Prozent belegen. Es gelten strenge Hygieneregeln, um Eltern und Kinder bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Bei Eltern-Kind-Kuren stehen Mütter oder Väter im Mittelpunkt der Behandlungen. Die Kinder sind dabei, weil zum Beispiel die Betreuung während der Abwesenheit von Mutter oder Vater nicht sichergestellt werden kann, aus sozialen Gründen oder weil das Kind ebenfalls behandlungsbedürftig ist. Die Gründe für die medizinische Notwendigkeit dieser Kuren sind häufig psychische Erkrankungen, beispielsweise verursacht durch Belastungssituationen im privaten oder beruflichen Bereich. Im Jahr 2020 bezogen sich 86,7 Prozent aller Anträge bei der IKK classic in Sachsen auf eine Indikation aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen. Im Jahr 2019 waren es 85,5 Prozent.