Nach Ihren Angaben besteht kein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem beruflichen Werdegang. Eine Berufskrankheit ist daher sehr unwahrscheinlich.

Unabhängig von dieser Einschätzung steht es Ihnen frei, nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine mögliche Berufskrankheit prüfen zu lassen.