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Eckpunkte Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

Mit dem Ziel, die Arzneimittelversorgung flächendeckend und insbesondere in ländlichen Regionen auch künftig sicherstellen zu können, hat das BMG kurz vor Weihnachten die Eckpunkte zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform vorgelegt.

Geplant sind Änderungen der Vergütung in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Damit soll eine finanzielle Umverteilung zu Gunsten der Apotheken in ländlichen Regionen erfolgen.

Außerdem plant die Bundesregierung, die Apothekenstrukturen durch den Ausbau der Telepharmazie an Versorgungsbedarfe der Patientinnen und Patienten ein erweitertes Präventionsangebot sowie flexiblere Rahmenbedingungen für Filialen und Angestellte anzupassen.

Die IKK classic sieht den Ausbau der Telepharmazie als wichtigen Schritt für eine moderne Arzneimittelversorgung. Die vorgesehene Möglichkeit der Arzneimittelabgabe durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten erlaubt eine bessere Nutzung der Kompetenzressourcen der Apothekerinnen und Apothekern.

Die IKK classic fordert jedoch, dass nicht mehr Mittel für die Arzneimittelversorgung insgesamt bereitgestellt werden. Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic betont: “Es ist genug Geld im System. Dieses muss anders verteilt werden.“ Der auf zwei Jahre begrenzte erhöhte Apothekenabschlag wird zum 01.02.2025 wieder abgesenkt. Eine Verlängerung scheint nicht beabsichtigt zu sein. Arzneimittelausgaben gehören dennoch weiterhin zu den größten Ausgabenpositionen der GKV und Regelungen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen liegen weiterhin nicht vor.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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