Die Notfallversorgung in Deutschland leidet unter einer Fehlsteuerung der Patientinnen und Patienten sowie einem Mangel an Fachkräften. Dies führt nicht nur zu zunehmenden Belastungssituationen, sondern gefährdet auch die Patientensicherheit. Gleichzeitig sind die Reformen der ambulanten wie auch der stationären Gesundheitsversorgung, die sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befinden, nicht ohne eine Reform der Notfallversorgung sinnvoll aufzusetzen. Jetzt wurde der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Notfallreform bekannt, der im Wesentlichen den Eckpunkten vom 03.06.2024 entspricht. Das Inkrafttreten ist zum Jahresbeginn 2025 vorgesehen.
Kernelemente der geplanten Reform sind der Ausbau und die Stärkung von Terminservicestellen (TSS)/Akutleitstellen, die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie – insbesondere – die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und Integrierten Kindernotfallzentren (KINZ) als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur. Das Ziel der Reform ist, die Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene zu steuern und damit die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.