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Positionspapier zu den Eckpunkten zur Reform der Notfallversorgung

Gesundheitspolitische Positionierung der IKK classic zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) vom 03.06.2024

Die Notfallversorgung in Deutschland leidet unter einer Fehlsteuerung der Patientinnen und Patienten sowie einem Mangel an Fachkräften. Dies führt nicht nur zu zunehmenden Belastungssituationen, sondern gefährdet auch die Patientensicherheit. Gleichzeitig sind die Reformen der ambulanten wie auch der stationären Gesundheitsversorgung, die sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befinden, nicht ohne eine Reform der Notfallversorgung sinnvoll aufzusetzen. Jetzt wurde der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Notfallreform bekannt, der im Wesentlichen den Eckpunkten vom 03.06.2024 entspricht. Das Inkrafttreten ist zum Jahresbeginn 2025 vorgesehen.

Kernelemente der geplanten Reform sind der Ausbau und die Stärkung von Terminservicestellen (TSS)/Akutleitstellen, die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie – insbesondere – die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und Integrierten Kindernotfallzentren (KINZ) als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur. Das Ziel der Reform ist, die Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene zu steuern und damit die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin
Dr. Christian Korbanka
Dr. Christian Korbanka
Leiter Politik

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