Dresden, 23.07.2024. Im Jahr 2023 haben sich weniger Versicherte wegen eines vermuteten Behandlungsfehler an die IKK classic gewandt als im Jahr zuvor – die Zahl sank um 19,5 Prozent von 4.537 auf 3.650. Bei 692 Fällen verdichteten sich bei der Überprüfung durch die IKK classic die Hinweise so stark, dass sie zur Begutachtung an den Medizinischen Dienst übergeben wurden (2022: 747 Fälle). 2023 wurden 18,2 Prozent der Fälle als Behandlungsfehler anerkannt (2022: 21,3 Prozent). Insgesamt sind bei der IKK classic zum 31.5.2024 noch 2.243 Behandlungsfehlerfälle in der Bearbeitung. Studien zeigen allerdings, dass viele Menschen einen Behandlungsfehlerverdacht nicht erkennen und nicht melden, die Dunkelziffer dürfte deshalb höher sein. Am häufigsten wurden Behandlungsfehler in den Fachrichtungen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin gemeldet.
Vermutet ein Versicherter einen Behandlungsfehler, so liegt die Beweislast grundsätzlich bei ihm selbst, d.h. er muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dadurch ein Gesundheitsschaden eingetreten ist. Nur bei groben Behandlungsfehlern gilt die Beweislastumkehr. Dann hat der Behandelnde den Nachweis zu erbringen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den gesundheitlichen Schaden ist.