Dresden, 13. August 2026. Im letzten Jahr haben sich weniger Versicherte mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an die IKK classic gewandt. 2025 gingen 3.137 Meldungen ein und damit 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr (3.247 Fälle). In 571 Fällen (2024: 605) sah die IKK classic ausreichende Anhaltspunkte für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dieser prüft unabhängig, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und ob daraus gesundheitliche Schäden entstanden sind.
In 18,4 Prozent der überprüften Fälle bestätigte der Medizinische Dienst den Verdacht. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 19,4 Prozent. Zum 30. Juni 2026 befanden sich bei der IKK classic noch 2.204 Fälle in Bearbeitung.
Ein medizinischer Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Ärztin, ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft bei der Behandlung gegen den anerkannten fachlichen Standard verstößt und dadurch ein Patient geschädigt wird oder zu Schaden kommt.
Dabei kann der Fehler an unterschiedlichen Stellen auftreten: bei der Diagnose, der Therapie, der Medikation, einer Operation oder der Nachsorge. Auch eine unzureichende Aufklärung über Risiken und mögliche Behandlungsalternativen kann rechtlich relevant sein.
Aber: Eine unerwünschte Folge einer Behandlung bedeutet nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Medizinische Eingriffe sind häufig mit Risiken verbunden. Auch wenn eine Behandlung fachgerecht erfolgt, können Komplikationen auftreten.