Primärversorgung: Medizinischer Bedarf muss entscheiden
Eine der zentralen Strukturreformen ist aus Sicht des Verwaltungsrates das geplante Primärversorgungssystem. Eine bessere Steuerung in der Versorgung müsse ein wesentliches Ziel sein. Entscheidend sei dabei jedoch, dass sie nach einheitlichen medizinischen Kriterien erfolgt und nicht dazu führt, bestehende Unterschiede beim Zugang zu medizinischer Versorgung zu verstetigen.
„Wer zuerst zum Facharzt kommt, darf nicht eine Frage des Geldbeutels oder der Versicherungskarte sein. Maßstab müssen medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit sein. Wenn wir GKV-Versicherte künftig stärker durch die Versorgung steuern, während Privatversicherte gleichzeitig einen privilegierten oder schnelleren Zugang zu Facharztterminen behalten, wird das zu Recht auf Unverständnis stoßen“, betont Dittke. Die Reform müsse deshalb von Beginn an einen fairen und bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung sicherstellen.
„Unser Gesundheitswesen braucht einen verlässlichen Kompass: stabile Finanzen, effizientere Strukturen und einen fairen Zugang zur Versorgung. Entscheidend wird sein, Reformen nicht nur anzukündigen, sondern sie konsequent umzusetzen. Nur so schaffen wir dauerhaft Vertrauen bei Versicherten und Arbeitgebern“, so Dittke abschließend.