Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen werden in bestimmten Fällen notwendig, wenn die Krankenkasse ihre Kundinnen und Kunden postalisch nicht (mehr) erreichen kann, weil die bekannte Anschrift nicht (mehr) stimmt.
Öffentliche Bekanntmachungen werden in bestimmten Fällen notwendig, wenn die Krankenkasse ihre Kundinnen und Kunden postalisch nicht (mehr) erreichen kann, weil die bekannte Anschrift nicht (mehr) stimmt.
Die IKK classic hat zum 01.07.2026 ihre Internetseite als Stelle für öffentliche Bekanntmachungen im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. Ein Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Wichtige Briefe der Krankenkasse konnten an Sie als Kundin oder Kunde per Post nicht zugestellt werden. An der uns bisher bekannten Adresse waren Sie als Empfängerin oder Empfänger nicht (mehr) bekannt. Eine neue Adresse haben wir bisher nicht vorliegen.
Da bei bestimmten Anliegen eine Reaktion von Ihnen erforderlich ist, schreibt das Gesetz vor, dass wir Sie öffentlich darüber informieren müssen, dass wichtige Unterlagen für Sie zur Einsicht oder Abholung bereitliegen. Diese sogenannte öffentliche Bekanntmachung erfolgt über unsere Internetseite.
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der IKK classic auf.
Wir informieren Sie dann darüber, wie Sie die für Sie bestimmten Informationen erhalten können. Alternativ können Sie auch ein IKK Servicecenter besuchen; in diesem Fall stellen wir die Informationen dort für Sie bereit.
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der IKK classic auf und teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit.
Im Zusammenhang mit der hiesigen öffentlichen Bekanntmachung und den Informationen aus dem bisher nicht zustellbaren Brief, beginnt eine Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs. Zwei Wochen nach dem Tag der Sichtbarkeit der Bekanntmachung im Internet gilt der ursprüngliche Brief als zugestellt, und damit beginnt eine einmonatige Reaktionsfrist. Wird die Frist dann versäumt, drohen Rechtsverluste.