Widerspruchsausschüsse werden nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebildet. Bei der IKK classic bestehen die Widerspruchsausschüsse aus jeweils zwei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Die Widerspruchsausschüsse der IKK classic haben ihren Sitz in den Marktdirektionen, was dem regionalen Charakter der IKK classic entspricht.
In diesen Ausschüssen werden die Widersprüche der Versicherten beraten und Entscheidungen der Kasse noch einmal überprüft. In berechtigten Fällen können diese Entscheidungen von den Ausschüssen revidiert werden.
Dabei sind die Widerspruchsausschüsse natürlich genau wie die IKK classic auch an die Gesetze gebunden. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Ausschüsse manchmal auch zu Entscheidungen gezwungen sind, die aus ihrer Sicht nur schwer nachzuempfinden sind. Das ist zum Teil sehr belastend, weil jeder Widerspruchsfall sehr ernst genommen wird und sich die Widerspruchsausschüsse als Anwalt der Versicherten verstehen.
Wer Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen will, hat hierfür in der Regel einen Monat Zeit. Allerdings sollte dann auf einen Widerspruch verzichtet werden, wenn die Rechtslage wirklich keine andere Entscheidung zulässt. Daher ist es ratsam, zuerst mit dem zuständigen IKK Servicecenter vor Ort zu sprechen. Die meisten Fälle können telefonisch oder im persönlichen Gespräch geklärt werden.