IKK classic startet Initiative: Verlässlicher Mutterschutz für selbstständige Frauen

  • Lösungsvorschlag schließt Schutzlücke bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Finanzierung über bestehendes Ausgleichsverfahren vorgesehen

Dresden, 15. Januar 2026. Eine Schwangerschaft darf nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko werden, weder für angestellte noch für selbstständig tätige Frauen. Mit ihrem gesundheitspolitischen Positionspapier setzt Deutschlands größte Innungskrankenkasse einen klaren Impuls für eine bessere Absicherung selbstständiger Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft. Ziel ist es, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen und bislang offene Schutzlücken zu schließen.

Für abhängig Beschäftigte ist der Mutterschutz in Deutschland klar geregelt. Selbstständig erwerbstätige Frauen sind erheblich schlechter abgesichert. Sie können sich derzeit zwar freiwillig mit Krankengeldanspruch gesetzlich versichern oder private Krankentagegeldtarife abschließen. Diese Leistungen greifen jedoch ausschließlich während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Kommt es außerhalb dieses Zeitraums zu schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen, fehlt bislang ein Anspruch auf Einkommensersatz.

Schwangerschaft als wirtschaftliches Risiko

Über eine Million Frauen sind in Deutschland selbstständig, jedes Jahr werden Schätzungen zufolge rund 27.000 von ihnen schwanger. Für viele bedeutet Schwangerschaft: weiterarbeiten trotz gesundheitlicher Risiken, um massive wirtschaftliche Einschnitte zu verhindern. Besonders betroffen sind selbstständige Frauen im Handwerk sowie in kleinen und mittleren Unternehmen, die häufig körperlich belastende Tätigkeiten ausüben und deren Betriebe stark von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängen.

Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD bereits das Ziel formuliert, einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für abhängig Beschäftigte einzuführen. Gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft sollen entsprechende Konzepte entwickelt werden. Diese Absicht unterstützt die IKK classic ausdrücklich. Das Vorhaben betrifft jedoch ausschließlich Regelungen innerhalb der gesetzlichen Schutzfrist und geht deshalb aus Sicht der Innungskrankenkasse nicht weit genug.

Pragmatisch und fair

Die IKK classic schlägt deshalb eine umfassende Absicherung vor. Das Modell sieht Leistungen sowohl während der gesetzlichen Schutzfristen als auch bei schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen während der gesamten Schwangerschaft vor. Mit dem aktuellen Positionspapier leistet die IKK classic einen konkreten Beitrag zur politischen Diskussion und präsentiert zugleich einen praktikablen und unkomplizierten Lösungsvorschlag.

„Mutterschutz darf keine Frage des Beschäftigungsstatus sein. Er muss für alle erwerbstätigen Frauen und deren ungeborene Kinder gelten – verlässlich, solidarisch und zukunftsfest.“

Frank Hippler

Vorstandsvorsitzender der IKK classic

Vorgesehen ist eine Einkommensersatzleistung in Höhe von 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens der letzten zwölf Monate, begrenzt auf maximal 20 Wochen je Schwangerschaft. Die Leistung soll ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung greifen. Anspruch auf Leistungen hätten alle hauptberuflich selbstständig tätigen Frauen in Deutschland, die entweder in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und die Option Krankengeld gewählt haben oder einen Krankentagegeld-Vollschutz bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Solidarische Finanzierung über bestehende Strukturen

Zur Finanzierung schlägt die IKK classic eine Integration in die bestehende Umlage U2 vor. Ein zusätzlicher Bundeszuschuss aus Steuermitteln könnte den entstehenden Mehrbedarf ganz oder zumindest teilweise ausgleichen. Dies entspräche dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Staates: Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Demnach hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Das beinhaltet auch das noch ungeborene Kind.

Grundlage für das Umlagesystem ist im Wesentlichen das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG). Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell der IKK classic setzt demnach die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen voraus.

Ansprechpartner

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin
Dr. Christian Korbanka
Dr. Christian Korbanka
Leiter Politik
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