Mutterschutz für Selbstständige

Mit ihrer Initiative macht Deutschlands größte Innungskrankenkasse einen Vorschlag zur besseren Absicherung von selbstständigen Frauen im Falle von Schwangerschaft und Mutterschaft.

Selbstständige Frauen sind benachteiligt

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sichert abhängig beschäftigten Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz zu. Innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen besteht ein Beschäftigungsverbot. Wenn eine Frau wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften in der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, erhält sie dennoch ihr Gehalt, den sogenannten Mutterschutzlohn.  

Für selbstständig tätige Frauen existiert keine entsprechende Absicherung bei vergleichbarer gesundheitlicher Gefährdung. Sie tragen allein die Verantwortung für den Umgang mit Gefahrensituationen, das Wohl des (ungeborenen) Kindes, ihre finanzielle Absicherung und den Erfolg des Betriebs.

Denn selbstständige Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Sie können sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen erhalten sie so Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Alternativ besteht die Möglichkeit der Absicherung mittels einer Krankentagegeldversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV).

In beiden Fällen gilt die Absicherung aber lediglich während der gesetzlichen Schutzfristen, also in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bzw. zwölf Wochen nach der Geburt bei Früh- und Mehrlingsgeburten.

Außerhalb dieser Schutzfristen sind selbstständige Frauen nicht abgesichert und erhalten im Fall einer schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderung keine Leistungen.

„Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass selbstständige Frauen bei der Familiengründung ohne die vergleichbare Absicherung wie abhängig Beschäftigte dastehen. Wer Verantwortung für einen Betrieb übernimmt, braucht in dieser Lebensphase Verlässlichkeit, nicht finanziellen Druck.“

Hans Peter Wollseifer

Vorsitzender des Verwaltungsrats der IKK classic

Gleicher Schutz für selbstständige Frauen

Wir setzen uns dafür ein, selbstständige Frauen umfassend abzusichern. Unser gesundheitspolitisches Positionspapier "Selbstständig erwerbstätige Frauen im Falle von Schwangerschaft und Mutterschaft besser absichern" skizziert eine mögliche Umsetzung.

Unser Lösungsvorschlag

  • Absicherung

    während der gesetzlichen Schutzfristen und bei schwangerschaftsbedingten Arbeitsverhinderungen außerhalb der Schutzfristen

  • Leistungshöhe

    70 % des durchschnittlichen Arbeitseinkommens der letzten zwölf Monate

  • Finanzierung

    Integration in die Ausgleichskasse U2

  • Solidarität

    Die Leistungen erhalten alle Frauen, die in der GKV freiwillig versichert sind und die Option Krankengeld gewählt haben.

Die Absicherung von selbstständigen Frauen muss künftig auch schwangerschaftsbedingte Arbeitsverhinderung über die gesetzlichen Mutterschutzfristen hinaus abdecken. Nur so kann die Gleichstellung von abhängig beschäftigten und selbstständig tätigen Frauen erreicht werden.

"Unser Lösungsvorschlag ist pragmatisch, bürokratiearm und kann gut in unser bestehendes Solidarsystem integriert werden."

Frank Hippler

Vorstandsvorsitzender der IKK classic

Leistungshöhe

Der Vorschlag orientiert sich am Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld in der GKV und sieht vor, dass selbstständige Frauen bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit 70 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate erhalten. Die Zahlungen sollen ab dem ersten Tag beginnen und sind auf maximal 20 Wochen pro Schwangerschaft oder Mutterschaft begrenzt.

Finanzierung

Als Finanzierungsmodell ist eine Integration in die Umlage 2 denkbar. Diese Pflichtabgabe zahlen Arbeitgeber als Anteil vom Bruttoarbeitslohn aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die bei der zuständigen Krankenkasse angesiedelte Umlagekasse und bekommen alle Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz erstattet. Die Grundlage für das Ausgleichsverfahren bildet das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AGG). 

Die vorgeschlagene Integration von Leistungen für selbstständige Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft hätte einen durchschnittlichen Zuschlag von ca. 0,0084 Prozentpunkten auf die individuell festgelegten Umlagesätze zur Folge. Diese liegen derzeit zwischen 0,20 % und 0,59 %. 

Die vorgeschlagene Integration der Absicherung von selbstständigen Frauen setzt eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen voraus.

"Die Absicherung von Mutterschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Bundeszuschuss zur Umlage U2 aus Steuermitteln könnte den Mehrbedarf ganz oder teilweise ausgleichen und würde dem Schutzauftrag des Staates entsprechen."

Frank Hippler

Vorstandsvorsitzender der IKK classic

Solidarität

Anspruch auf die genannten Leistungen haben im Sinne des Solidarprinzips alle Frauen, die in der GKV freiwillig versichert sind und die Option Krankengeld wählen oder einen Krankentagegeld-Vollschutz in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Eine weitere Voraussetzung ist eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland sowie ein ärztliches Attest.

Warum ist die Absicherung von selbstständigen Frauen so wichtig?

Weil das Grundgesetz Müttern Schutz zusichert: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser Schutz ist im Artikel 6 des Grundgesetzes geregelt. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, das beinhaltet auch das noch ungeborene Kind.

Weil finanzieller Druck zu gesundheitlichen Risiken führt: Der Umgang mit Gefahrensituationen, die finanzielle Absicherung im Falle einer Schwangerschaft und die Sorge um den Fortbestand des Betriebs - all das liegt in der alleinigen Verantwortung der betroffenen Frauen. Diese tragen derzeit viele Risiken allein und stehen unter großem Druck, der negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit und die ihres (ungeborenen) Kindes haben kann. Viele üben während der Schwangerschaft regelmäßig schwere körperliche Tätigkeiten aus, haben Umgang mit Gefahrstoffen und kehren sehr früh nach der Geburt in ihren Betrieb zurück. 

Weil unsere Wirtschaft selbstständige Frauen braucht - vor allem im Handwerk: Dieser Wirtschaftsfaktor ist wichtig für den Standort Deutschland und Arbeitgeber für rund zwölf Prozent aller Beschäftigten. Das Handwerk zählt über eine Million Betriebe, ein großer Teil davon sind klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) - und immer mehr davon werden von Frauen geführt.

Gut zu wissen

Was ist die Umlage U2?

Über die Umlageversicherung U2 können sich Unternehmen Aufwendungen für den Mutterschutz (Entgelt während Beschäftigungsverboten) und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Schutzfristen voll erstatten lassen. Die Basis für dieses Ausgleichsverfahren bildet das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) ab. 

Weitere Informationen: Ausgleichsverfahren Umlage U1/U2

 

 

 

Wie sind abhängig beschäftigte Frauen abgesichert?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sichert abhängig beschäftigten Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz zu.

Innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen besteht ein Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus gelten Beschäftigungsverbote für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.

Unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen festlegen. Bestimmte Tätigkeiten sind grundsätzlich unzulässig, wie beispielsweise schwere körperliche Arbeit oder das Arbeiten mit gefährlichen Stoffen. Schwangere dürfen keiner unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt werden, z.B. durch Gefahrstoffe, Infektionsrisiken, schwere körperlicher Arbeit, Lärm, Strahlen oder starke Hitze bzw. Kälte. Kann der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen nicht anpassen oder einen alternativen Arbeitsplatz für die schwangere Frau finden, muss er sie freistellen. Das Beschäftigungsverbot kann auch individuell durch ein ärztliches Attest ausgesprochen werden.

Wenn eine Frau wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften in der Schwangerschaft nicht arbeiten darf, erhält sie dennoch ihr Gehalt, den sogenannten Mutterschutzlohn.  

Weitere Informationen: Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (Umlage U2)

Welche Möglichkeiten haben selbstständige Frauen aktuell?

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können sich in der GKV freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Wurde diese Option gewählt, besteht ein Anspruch auf Geldleistungen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung. 

Alternativ kann ein Verdienstausfall über eine Krankentagegeldversicherung bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden. 

Weitere Informationen: Krankengeld

Ansprechpartner

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin
Dr. Christian Korbanka
Dr. Christian Korbanka
Leiter Politik
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