Viele Jahre ist Deutschland in Sachen Digitalisierung den europäischen Nachbarländern hinterhergehinkt. Die elektronische Gesundheitskarte hatte keinen digitalen Mehrwert, eAU und eRezept kommen erst jetzt (langsam) in die breitere Anwendung. Strenge Datenschutzvorschriften und ihre noch strengere Auslegung verhinderten bisher eine umfassende Nutzung anonymisierter und pseudonymisierter Patientendaten für Forschung und Behandlung.
Vor der Sommerpause legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Referentenentwürfe für zwei Digitalgesetze vor, die für Forschung, Versorgung und digitale Vernetzung nun endlich den Turbo zünden sollen. Aus Sicht der IKK classic muss zwar in einzelnen Punkten zwingend nachgeschärft werden, insgesamt gehen die Vorschläge jedoch in die richtige Richtung.
Mit dem Digitalgesetz (DigiG) soll die Elektronische Patientenakte (ePA) zum 15.01.2025 von den Krankenkassen verbindlich für alle Versicherten eingerichtet werden, sofern kein Widerspruch vorliegt (Opt-Out-Option). Bereits vorher, am 01.01.2024, soll das Elektronische Rezept (eRezept) verbindlicher Standard der Verordnungspraxis in der Arzneimittelversorgung werden. Insbesondere die anwenderfreundlichen Einlöseoptionen zeigen den politischen Willen, die Digitalisierung wirklich voranzutreiben. Auch den Krankenkassen sollen bei der Umsetzung mehr Möglichkeiten geschaffen werden – beispielsweise können die eigenen Apps zur Einlösung der eRezepte genutzt werden. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Themen wie Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Ausbau der Telemedizin und Videosprechstunde oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in dem Entwurf enthalten.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, Stand 09.06.2023) soll den Krankenkassen erstmals die Möglichkeit eingeräumt werden, Gesundheitsdaten konsequent zur Beratung von Versicherten zu nutzen. Zudem soll das Gesetz die Vereinheitlichung der Datenschutzpraxis ermöglichen. Die Angleichung der Datenschutzaufsicht kann zu einer erheblichen Erleichterung bei vergleichbarem Schutz führen, denn unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen der Rechtslage von verschiedenen Aufsichtsbehörden haben bisher immer wieder zu Verzerrungen geführt. Des Weiteren sieht der Entwurf unter anderem die Einrichtung einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle und eine leichtere Nutzung von anonymisierten und pseudonymisierten Patientendaten für Forschung und Versorgung vor.
DigiG und GDNG sind am 30.08.2023 im Kabinett verabschiedet worden.