Seit ziemlich genau einem halben Jahr sind Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, Krankschreibungen von Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Der "Gelbe Schein" aus Papier hat damit fast überall ausgedient, die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bewährt sich in der Praxis. Laut GKV-Spitzenverband sind allein im 1. Quartal bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen bei den Krankenkassen abgefragt worden. Auch uns erreichen seit Beginn desJahres bereits über 80 Prozent der Krankschreibungen als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Für alle gesetzlich Versicherten – privat Versicherte sind von der Regelung bisher ausgeschlossen – bringt die eAU eine deutliche Erleichterung. Im Krankheitsfall reicht nun eine einfache Mitteilung an den Arbeitgeber. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten Chef oder Chefin nun direkt von der Krankenkasse. Allerdings nicht automatisch: Aus Datenschutzgründen ist eine Anfrage des Arbeitgebers erforderlich, um den Versand der eAU bei der jeweiligen Krankenkasse auszulösen.
Ebenfalls aus Gründen der Datensicherheit muss der Abruf der Krankmeldung über eine zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erfolgen, zum Beispiel die Anwendung sv.net. Sie versetzt Betriebe in die Lage, am digitalen Datenverkehr teilzunehmen und Mitteilungen zu Sozialversicherungen online verschlüsselt zu versenden. Ein umfassendes Upgrade der Software kommt im Oktober mit der Einführung des SVMeldeportals. Es ersetzt das bestehende sv.net, das 2024 abgeschaltet wird. Ich empfehle Arbeitgebern daher, sich rechtzeitig beim SV-Meldeportal zu registrieren. Die IKK classic bietet dazu im September ein Seminar an. Termin und Anmeldung finden Sie in unserem Seminarportal. Wie wichtig die Digitalisierung für das Gesundheitswesen ist, steht für Vorstandsvorsitzenden Frank Hippler außer Frage.