Das Kabinett hat am 17.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Einrichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), in dem die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie Teile des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufgehen sollen.
Aus Sicht der IKK classic bietet die Neustrukturierung die Chance, Lehren aus der Pandemie in die Praxis umzusetzen. Dabei ist es wichtig, die gesamtgesellschaftliche Dimension von Prävention und Gesundheitsförderung im Blick zu haben. Prävention setzt nicht erst bei eingetretenen Erkrankungen an, sondern soll auf gesundheitsförderliches Verhalten des Einzelnen sowie eine Verbesserung der Lebensumstände hinwirken.
Die Aufteilung der Kompetenzen auf zwei Institute ist auf dem Papier beschlossene Sache. Dem Entwurf zufolge soll sich das BIPAM mit nichtübertragbaren Krankheiten befassen, der übrig gebliebene Teil des RKI dagegen weiterhin mit übertragbaren Krankheiten sowie deren Folgen. Die IKK classic appelliert, hier durch kluge Zusammenarbeit und Austausche Schnittstellen zu reduzieren und ganzheitliches Handeln zu ermöglichen.
In ihrem Positionspapier hat sich die IKK classic eingehend mit dem Kabinettsentwurf auseinandergesetzt und dessen Inhalte bewertet.