Gesundheitspolitische Positionierung der IKK classic zur Versorgung mit Hilfsmitteln

Seit Mitte der Zehnerjahre haben sich die Kosten für Hilfsmittel (z. B. Rollatoren, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen) mehr als verdreifacht – auf über 11 Mio. Euro (2024). Gründe dafür sind in erster Linie der gestiegene Leistungsbedarf einer immer älter werdenden Bevölkerung und der technologische Fortschritt.

Um in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte, aber auch finanzierbare Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen, stellt die IKK classic sieben Forderungen auf:

  1. den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % auf alle Hilfsmittel anzuwenden;
  2. das Ausschreibungsverfahren zur Hilfsmittelversorgung gesetzlich zu verankern;
  3. ein vereinfachtes Vertragsrecht anzuwenden;
  4. eine Stärkung des Hilfsmittelverzeichnisses;
  5. Transparenz bei Mehrkosten herzustellen;
  6. die Rahmenbedingungen für eine digitale Hilfsmittelversorgung im Prozess und bei Produkten zu verbessern;
  7. den Versorgungsprozess zu entbürokratisieren.

Nur durch ein Zusammenspiel von Qualität, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Digitalisierung ist eine gute Versorgung möglich.

Zum Hintergrund

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß § 33 SGB V. Hilfsmittel unterstützen Patientinnen und Patienten beispielsweise in ihrer Mobilität und Alltagsbewältigung, gleichen Defizite aus, verhindern eine gesundheitliche Verschlechterung oder erleichtern Pflege und Versorgung. Der Versorgungsanspruch wird im Rahmen des Sachleistungsprinzips realisiert.

Ansprechpartner

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin
Dr. Christian Korbanka
Dr. Christian Korbanka
Leiter Politik
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