
Übermittlung der eAU durch Arztpraxen ist verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!
Seit 1. Januar 2023 hat die eAU das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst.
Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.
Bis zum 31. Dezember 2022 mussten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Arbeitsstelle weiter selbst einreichen. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Arbeitgeber verpflichtend in das eAU-Verfahren mit eingebunden. Ab diesem Stichtag entfällt der Ausdruck für Arbeitgeber. Arbeitgeber fragen dann die AU-Daten digital bei der zuständigen Krankenkasse ab und bekommen diese im Anschluss elektronisch übermittelt.
Schritt für Schritt Anleitung, die den Abruf der eAU über sv.net erklärt. Auch die Rückmeldungen der Krankenkassen werden anhand von Beispielen erklärt.