elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

Infoblatt eAU zum Download

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!

Seit 1. Januar 2023 hat die eAU das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst.

Übermittlung der eAU durch Arztpraxen ist verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.

Digitale Übermittlung an Betriebe

Bis zum 31. Dezember 2022 mussten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Arbeitsstelle weiter selbst einreichen. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Arbeitgeber verpflichtend in das eAU-Verfahren mit eingebunden. Ab diesem Stichtag entfällt der Ausdruck für Arbeitgeber. Arbeitgeber fragen dann die AU-Daten digital bei der zuständigen Krankenkasse ab und bekommen diese im Anschluss elektronisch übermittelt.

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Abruf der eAU mit sv.net - Erklärvideo der ITSG

Schritt für Schritt Anleitung, die den Abruf der eAU über sv.net erklärt. Auch die Rückmeldungen der Krankenkassen werden anhand von Beispielen erklärt.

Seminare zum Thema eAU

Das Thema "eAU" wird regelmäßig in unseren Entgeltfortzahlungsseminaren erläutert. Aktuelle Termine - online und vor Ort - finden Sie in unserem Seminarportal. Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Platz.
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Arbeitshilfen

Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie wichtige Informationen rund umd das Thema "eAU".

  • Grundsätze

    Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine Verfahrensbeschreibung.

    Mehr erfahren
  • Informationen des GKV-Spitzenverbandes

    In den Fragen und Antworten zum Datenaustausch (FAQ) des GKV-Spitzenverbands finden Sie hilfreiche Informationen zum Institutionskennzeichen, zum Datenaustausch mit Betrieben,
    zur UV-Jahresmeldung und zur Vorgangs-ID.

    Mehr erfahren
Startscreen des Erklärvideos zur eAU
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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Wie funktioniert das Verfahren?