
Übermittlung der eAU durch Arztpraxen ist verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!
Noch werden Betriebe durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber) über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters informiert. Das wird sich bald ändern: Die eAU wird zukünftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlasten.
Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.
Das Verfahren zur digitalen Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber auf den 1. Januar 2023 verschoben – geplant war ursprünglich der 1. Juli 2022.
Bis dahin gilt:
Schritt für Schritt Anleitung, die den Abruf der eAU über sv.net erklärt. Auch die Rückmeldungen der Krankenkassen werden anhand von Beispielen erklärt.