elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

Infoblatt eAU zum Download

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!

Noch werden Betriebe durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber) über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters informiert. Das wird sich bald ändern: Die eAU wird zukünftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlasten.

Übermittlung der eAU durch Arztpraxen ist verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2022 wird die eAU durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.

Digitale Übermittlung an Betriebe

Das Verfahren zur digitalen Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber auf den 1. Januar 2023 verschoben – geplant war ursprünglich der 1. Juli 2022. 

Bis dahin gilt: 
 

  • Vertragsärzte müssen bis Ende des Jahres 2022 neben der Übermittlung der eAU an die IKK classic eine Papierbescheinigung ausstellen, die Erkrankte an ihren Betrieb weiterleiten müssen.
  • Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber) weiterhin ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies wird sich jedoch ändern, sobald die technischen Voraussetzungen für die digitale Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von der IKK classic an die Arbeitgeber geschaffen sind. Dann können alle relevanten Daten elektronisch vom Arbeitgeber abgerufen werden.
  • Pilotverfahren für Betriebe: Seit dem 1. Januar 2022 können Arbeitgeber, die über eine entsprechende Software verfügen, im Rahmen eines Pilotverfahrens die AU-Daten digital bei der IKK classic abrufen. Hierzu benötigen die Arbeitgeber lediglich ein systemgeprüftes Lohnprogramm, welches bereits vor dem 1. Januar 2023 die technische Möglichkeit besitzt, die Abfrage der Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Krankenkassen zu veranlassen. Sollten die Arbeitgeber ein derartiges Lohnprogramm nicht besitzen, kann zur Abfrage der Arbeitsunfähigkeitszeiten auch die maschinelle Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden.
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Abruf der eAU mit sv.net - Erklärvideo der ITSG

Schritt für Schritt Anleitung, die den Abruf der eAU über sv.net erklärt. Auch die Rückmeldungen der Krankenkassen werden anhand von Beispielen erklärt.

Seminare zum Thema eAU

Das Thema "eAU" wird regelmäßig in unseren Entgeltfortzahlungsseminaren erläutert. Aktuelle Termine - online und vor Ort - finden Sie in unserem Seminarportal. Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Platz.
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Arbeitshilfen

Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie wichtige Informationen rund umd das Thema "eAU".

  • Grundsätze

    Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine Verfahrensbeschreibung.

    Mehr erfahren
  • Informationen des GKV-Spitzenverbandes

    In den Fragen und Antworten zum Datenaustausch (FAQ) des GKV-Spitzenverbands finden Sie hilfreiche Informationen zum Institutionskennzeichen, zum Datenaustausch mit Betrieben,
    zur UV-Jahresmeldung und zur Vorgangs-ID.

    Mehr erfahren
Startscreen des Erklärvideos zur eAU
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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Wie funktioniert das Verfahren?