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Behandlungsfehler im Fokus: Fast jeder fünfte Verdacht bestätigt

  • 3.247 gemeldete Fälle von möglichen Behandlungsfehlern im Jahr 2024
  • 19,4 Prozent bestätigt: In fast jedem fünften Fall lag tatsächlich ein Behandlungsfehler vor
  • Hohe Dunkelziffer: Viele Patientinnen und Patienten erkennen mögliche Fehler nicht oder melden sie nicht

Dresden, 27. Oktober 2025. Einer aktuellen Auswertung zufolge haben sich 2024 weniger Versicherte wegen eines vermuteten Behandlungsfehler an die IKK classic gewandt als im Jahr zuvor – die Zahl sank um elf Prozent von 3.650 auf 3.247. Bei 605 Fällen (2023: 692) verdichteten sich die Hinweise so stark, dass die IKK classic den Medizinischen Dienst (MD) um eine unabhängige Begutachtung bat. Dieser prüft, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und Patientinnen und Patienten dadurch gesundheitliche Folgeschäden entstanden sind. Das Ergebnis: In 19,4 Prozent der überprüften Fälle im Jahr 2024 wurde der Verdacht bestätigt – ein deutlicher Anstieg gegenüber 18,2 Prozent im Vorjahr. Insgesamt sind bei der IKK classic zum 31. August 2025 noch 2.239 Behandlungsfehlerfälle in der laufenden Bearbeitung.

Hohe Hemmschwelle bei der Meldung

Fachleute gehen allerdings davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler höher liegt. Viele Patientinnen und Patienten erkennen mögliche Fehler nicht oder trauen sich nicht, sie zu melden. „Die Hemmschwelle, einen Verdacht zu äußern, ist noch immer groß“, so Juliane Mentz, Pressesprecherin der IKK classic. „Dabei ist die Klärung im Interesse aller: Nur wenn Fehler erkannt und aufgearbeitet werden, kann auch daraus gelernt werden, was letztendlich für mehr Patientensicherheit sorgt“.

Vermutet ein Versicherter einen Behandlungsfehler, so liegt die Beweislast grundsätzlich bei ihm selbst. Dies bedeutet: Er muss beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und dadurch ein Gesundheitsschaden eingetreten ist. Nur bei groben Behandlungsfehlern gilt die Beweislastumkehr. Dann hat der Behandelnde den Nachweis zu erbringen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den gesundheitlichen Schaden ist.

Expertenteam unterstützt Versicherte

Diese Rechtslage ist für die Versicherten nicht immer einfach. Um sie hier zu unterstützen, befasst sich bei der IKK classic ein eigenes Expertenteam mit dem Thema Behandlungsfehler, an das sich Versicherte wenden können. In einem ersten Schritt schildern die Betroffenen dem Team ihren Verdacht, sollte sich dieser erhärten, wird dieser durch die IKK classic geprüft und bei Bedarf ein Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Wird ein Behandlungsfehler bestätigt, unterstützt die IKK classic ihre Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Das Team ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 644 6441 erreichbar.

Ansprechpartnerinnen

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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